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Verkehrssicherheit

Diese horrenden Kosten gelten für Alkofahrten

FOTO: iStock/AndreyPopov

Gerade in der Adventszeit passieren Alkounfälle häufiger. Wer riskiert, sich betrunken ans Steuer zu setzen und dabei einen Unfall verursacht, muss mit unangenehmen Kosten rechnen.

Wer im betrunkenen Zustand Auto fährt und dabei ertappt wird, muss zahlen. Denn wer betrunken einen Unfall verursacht, muss richtig tief in die Tasche greifen – Versicherungen decken weit nicht alles. Welche Kosten erwarten einen Alkolenker wirklich?

Die Alkofahrt eines Flachgauers in Straßwalchen beschädigte nicht nur die Straßenlaterne. Der 39-Jährige krachte am vergangenen Wochenende mit 2,1 Promille intus frontal in die Laterne. Er verlor im Rausch die Kontrolle über sein Fahrzeug, touchierte eine Hausmauer und prallte dann gegen ein geparktes Fahrzeug. Eine regelrechte Spur der Verwüstung.

Zwei Autos Totalschaden und Abschleppdienst

Die beiden Autos mussten mit einem Totalschaden in Straßwalchen abgeschleppt werden. Laut Gemeinde hat die Hausmauer keine gröberen Schäden abbekommen. Ganz anders bei der Straßenlaterne: Die neue Laterne dieser Größe kostet mit Mast, Lampenkopf, LED-Lampe und Sicherungskasten in Straßwalchen 1185 Euro. Hinzu kommen die Arbeit des Elektrikers um satte 1000 Euro für ein neues Fundament und das Einbetonieren der Laterne. Nicht zu vergessen die 300 Euro pro Auto für den Abschleppdienst und die Reinigungskosten der Unfallstelle, erklärt der Salzburger Kfz-Unfallgutachter Gerhard Kronreif. „Hat der Besitzer des geparkten Pkw kein Zweitauto, kann dieser beim Verursacher für drei Wochen ein Leihauto in Rechnung stellen.“ Bei einem günstigen Modell um 50 Euro pro Tag, sind dies also 1050 Euro.

Was übernimmt die Versicherung?

Was davon übernimmt die Versicherung? Zunächst einmal den gesamten Schaden an Dritten, erklärt Alexander Gimborn, Vorstandsmitglied des Österreichischen Versicherungsmaklerrings. Konkret betrifft dies den Sachschaden am geparkten Auto und an der Infrastruktur der Gemeinde. Der Haken: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei Alkounfällen wiederum 11.000 Euro zurückfordern. „Kommt noch eine zweite Obliegenheitsverletzung hinzu, also war der Lenker zum Beispiel auch zu schnell oder mit Sommerreifen unterwegs, kann die Versicherung bis zu 22.000 Euro regressieren“, so der Versicherungsmakler. Die Haftpflichtversicherungen übernehmen nur in den seltensten Fällen das Bergen von Fahrzeugen und die Kosten für einen Leihwagen. Ein betrunkener Lenker muss für den Schaden am eigenen Auto vollständig aufkommen. Gimborn: „Kaskoschäden sind bei Alkoholisierung nicht gedeckt und auch die Rechtsschutzversicherung ist zur Gänze leistungsfrei.“

Unfälle mit Personenschaden landen vor Gericht

In Straßwalchen wurde bei dem Unfall außer dem Lenker niemand verletzt. Anders verlief dies vergangenen Woche in Zell am See: Ein 33-Jähriger rammte mit seinem Auto einen E-Biker. Der Alkotest zeigte beim Pkw-Lenker 0,72 Promille an. Der Radfahrer musste verletzt ins Spital eingeliefert werden.

In der Regel werden ebensolche Unfälle, bei denen andere Personen zu Schaden kommen, in Österreich vor Gericht behandelt. Der Verursacher wird angeklagt. Damit kommen auf den Alkolenker auch Verfahrenskosten hinzu: für die Gerichtsverhandlung, den Verteidiger sowie Gebühren für etwaige Gutachten. Doch der Prozess selbst ist nicht das Teuerste: Die Kosten belaufen sich für eine Verhandlung am Bezirksgericht zwischen 50 und 1000 Euro, am Landesgericht zwischen 150 und 3000 Euro. Das Teuerste bei einem Prozess sind aber vielmehr die Anwaltskosten. Anwälte rechnen nach dem Tarifgesetz je nach Leistung ab oder der vereinbarten Pauschalhonorare, heißt es von der Rechtsanwaltskammer.

„Sanktionen sind in Österreich sehr flexibel“

Ist das Opfer verletzt, drohen dem Beschuldigten wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, erklärt Hubert Hinterhofer, Professor für Strafrecht an der Uni Salzburg. Zumeist muss nach einem Alkounfall der Beschuldigte mit Personenschaden eine Geldstrafe zahlen. Der Tagessatz liegt zwischen 4 und 5000 Euro und wird je nach Einkommen berechnet. „Die Sanktionen sind somit in Österreich sehr flexibel.“

Bei schwerer Körperverletzung, liegt der Strafrahmen bei bis zu zwei Jahren Haft. Dazu zählen Knochenbrüche und innere Verletzungen, sagt der Jurist. Doch nur selten müsse in solchen Fällen der Alkolenker hinter Gitter. In der Praxis komme es stattdessen oft zu bedingten oder teilbedingten Haftstrafen. „Unbedingte Haft droht bei Vorliegen einer fahrlässigen Tötung.“

Opfer kann Schmerzensgeld anfordern

Geht ein Alkounfall tödlich aus, wird die Strafe höher bemessen: Bei grob fahrlässiger Tötung drohen bis zu drei Jahre Haft. Opfer sind in der Lage nach dem Strafverfahren in einem Zivilprozess Schmerzensgeld fordern. Auch das Schmerzensgeld übernehme in der Regel die Haftpflichtversicherung, sagt Makler Gimborn. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt ganz vom Verletzungsgrad und der Schmerzperiode ab. Anders beim Trauerschmerzensgeld. „Das Trauerschmerzensgeld hat sich in den vergangenen Jahren bei 40.000 Euro eingependelt“, so der Salzburger Opferanwalt Stefan Rieder.

Verwaltungsstrafe und Führerschein weg

Was bedeutet das für den Alkolenker? Der Mann war seinen Führerschein am selben Tag noch los, er musste ihn abgeben. Zurückbekommen wird er diesen nicht so schnell. Der Führerschein wird ab 1,6 Promille Alkohol im Blut für mindestens sechs Monate entzogen. „Dazu kommt eine Verwaltungsstrafe zwischen 1600 und 5900 Euro“, sagt Marlene Pauer, Juristin beim ÖAMTC. Je nach Einkommen wird die Höhe bemessen. „Die Strafe hängt aber auch vom Grad der Alkoholisierung ab und auch davon, wie oft der Lenker bereits unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat.“ Damit der Lenker seinen zurückerlangt, muss eine Nachschulung besucht werden – Kosten: 500 Euro. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit bietet im Ausmaß von viermal 3,5 Stunden einen solchen Kurs an. Zusätzlich werden dann noch 363 Euro ab 1,6 Promille für eine verkehrspsychologische Untersuchung verrechnet.