Ab dem 16. September wird der Reparaturbonus des Klimaministeriums auch für Fahrräder ohne elektrische Unterstützung sowie für Fahrradanhänger verfügbar sein. Zuvor war diese Förderung auf elektronische oder elektrische Geräte beschränkt, zu denen auch E-Bikes zählten – herkömmliche Fahrräder blieben außen vor. Mit der neuen Regelung können nun alle gängigen Fahrradtypen, von Rennrädern bis Mountainbikes, Reparaturzuschüsse erhalten, wie das Ministerium am Mittwoch bekanntgab.
Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Betrag von 200 Euro für Reparaturen, Serviceleistungen oder Wartungen ab. Darüber hinaus stehen 30 Euro für Kostenvoranschläge zur Verfügung. Der Reparaturbonus ist für alle Privatpersonen in Österreich erhältlich und kann über die Webseite www.reparaturbonus.at beantragt werden. Nach der Antragstellung kann der Bonus innerhalb von drei Wochen bei einem der registrierten Partnerbetriebe eingelöst werden. Die Antragsteller müssen den vollen Rechnungsbetrag beim Betrieb begleichen; die Fördersumme wird anschließend direkt auf ihr Bankkonto überwiesen.
Teilnahme von Fahrrad-Reparaturbetrieben
Ab dem heutigen 7. August können sich auch Fahrrad-Reparaturbetriebe unter www.reparaturbonus.at als Partnerbetriebe registrieren lassen. Der Bonus ist ausschließlich in diesen registrierten Betrieben einlösbar.
Seit der Einführung des Reparaturbonus wurden laut dem Klimaministerium über eine Million Gerätschaften repariert. Bisher standen dafür 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds zur Verfügung. Für die Fortsetzung des Programms sind nun 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln eingeplant: 92 Millionen Euro für das Jahr 2024 und 32 Millionen Euro für 2025.
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