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PERSONENFREIZÜGIGKEIT

Dieses Land beschränkt die Zuwanderung aus Kroatien

(FOTO: iStock)

Da die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien in der Schweiz im Jahr 2022 stark gestiegen ist, hat der Bundesrat beschlossen, die Schutzklausel anzuwenden.

Damit wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt im kommenden Jahr 2023 erneut beschränkt. Durch den starken Anstieg der Zahl der kroatischen Arbeitnehmer wurden heuer nämlich die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates.

Daher hat der Bundesrat in der Sitzung am 16. November 2022 beschlossen, die im FZA vorgesehene Schutzklausel anzuwenden. Bei einer Sitzung vor knapp einem Jahr hatte der Bundesrat die uneingeschränkte Freizügigkeit für Kroatien ab dem ersten Januar 2022 beschlossen. Da die Zahl der für kroatische Staatsbürger ausgestellten B-Bewilligungen in den Jahren 2019 bis 2021 im Schnitt bei jeweils 162 Aufenthaltsbewilligungen lag, hatte die Schweizer Regierung den Schwellenwert für 2022 auf 178 Bewilligungen angehoben.

Nun hat sich aber herausgestellt, dass die vorgesehenen Bewilligungen bei weitem nicht ausreichend sind angesichts der Zahl der Kroaten, die in die Schweiz kommen und dort Arbeit suchen. So sollen zwischen Januar und Oktober 2022 bereits 2413 Bewilligungen erteilt worden sein, also mehr als das 13-Fache vom festgelegten Schwellenwert.

Auf Grund der raschen wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie sind kroatische Arbeitskräfte besonders in der Industrie und im Baugewerbe sowie in der Gastronomie und im Handelssektor gefragt, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung.

Nun hat der Bundesrat beschlossen, die Schutzklausel laut dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) anzuwenden. Diese ermöglicht es der Schweiz, einseitig wieder Bewilligungsquoten für eine begrenzte Zeit einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Konkret ist das der Fall, wenn die Zahl der erteilten Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt der drei vorherigen Jahre liegt.