Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Betrug

Doppelgänger beim Notar: Pflegerin erschlich Millionen-Erbe

Doppelgänger beim Notar: Pflegerin erschlich Millionen-Erbe
FOTO: iStock/Andreas Häuslbetz
3 Min. Lesezeit |

Ein Doppelgänger, ein gefälschtes Testament, über eine Million Euro Erbe – und am Ende ein Mordverdacht.

Am Landesgericht Wiener Neustadt sind am Dienstag eine 45-jährige Pflegerin sowie zwei Männer wegen schweren Betrugs zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Im Zuge der Ermittlungen war zeitweise auch wegen Mordverdachts ermittelt worden.

Der betagte Unternehmer war im Februar 2021 verstorben. Die 45-Jährige hatte sich im Verlassenschaftsverfahren auf ein Testament vom 17. November 2020 berufen und sich als Alleinerbin ausgewiesen – und auf diesem Weg einen Nachlass von mindestens 1.235.500 Euro erhalten.

Doppelgänger beim Notar

Die Erstangeklagte hatte den im Wiener Umland wohnhaften Pensionisten 2015 über ihre damalige Tätigkeit als Masseurin kennengelernt. Aus dieser beruflichen Begegnung entwickelte sich eine persönliche Beziehung; ab 2019 übernahm sie schließlich die Pflege des Unternehmers.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hegte die heute 45-Jährige bereits zu diesem Zeitpunkt Absichten auf das Erbe. Der Pensionist selbst soll jedoch fest entschlossen gewesen sein, sein Vermögen der Gemeinde zu hinterlassen. Laut Anklage soll die von Rechtsanwältin Astrid Wagner verteidigte Erstangeklagte daraufhin im Jahr 2020 den Plan entwickelt haben, das Testament des Mannes zu fälschen.

Inhalt 1:

Gemeinsam mit dem Zweitangeklagten soll die 45-Jährige einen bis heute nicht identifizierten Doppelgänger angeheuert haben, der dem bereits auf einen Rollator angewiesenen Pflegebedürftigen ähnlich gesehen haben soll. Mit dieser Person soll sie einen Notar aufgesucht haben, um einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall über eine Liegenschaft im Wert von rund 250.000 Euro zu erwirken. Bei diesem Termin am 17. November 2020 ließ sie sich zudem schriftlich als Alleinerbin einsetzen. Der Doppelgänger erhielt für seine Mitwirkung zunächst 20.000 Euro; einer späteren Forderung nach weiteren 100.000 Euro wurde ebenfalls nachgekommen.

Mordverdacht eingestellt

Die Ermittlungen begannen im August 2025 nach einer Anzeige. In der Folge wurde auch wegen Mordverdachts ermittelt. Weder die Obduktion noch ein toxikologisches Gutachten lieferten jedoch Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des Unternehmers. Das entsprechende Verfahren wurde daher am 16. März eingestellt.

Inhalt 2:

Im Zusammenhang mit der Testamentsfälschung erwies sich ein Befund des Bundeskriminalamts als belastend für die Angeklagte: Die handschriftlichen Eintragungen, die der Doppelgänger beim Notar vorgenommen hatte, stimmten laut einer Handschriftenuntersuchung nicht mit den Vergleichsunterschriften des Verstorbenen überein.

Der 70-jährige Zweitangeklagte, der insgesamt elf einschlägige Vorstrafen aufweist, soll den Doppelgänger vermittelt haben. Er wurde nicht rechtskräftig als Beitragstäter wegen schweren Betrugs zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Inhalt 3:

Der 63-jährige Drittangeklagte, der von Rechtsanwalt Sascha Flatz vertreten wurde, soll die Hauptbeschuldigte und den Doppelgänger zum Notar gefahren und den Termin begleitet haben. Er erhielt dafür eine teilbedingte Haftstrafe von drei Jahren, wobei ein Jahr davon unbedingt ausgesprochen wurde.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen