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Strafvollzug

Doppelte Freiheit: Justiz lockert Fußfessel-Regeln drastisch

Doppelte Freiheit: Justiz lockert Fußfessel-Regeln drastisch
FOTO: EPA/PETER KLAUNZER
3 Min. Lesezeit |

Mehr Freiheit trotz Strafe: Österreich lockert die Regeln für den elektronischen Hausarrest. Künftig können Häftlinge mit doppelt so langer Reststrafe die Fußfessel beantragen.

Seit 15 Jahren ist der elektronisch überwachte Hausarrest mit Fußfessel in Österreich etabliert. Nun erfolgt eine bedeutende Erweiterung dieser Maßnahme: Ab kommender Woche können Strafgefangene bereits bei einer Reststrafe von zwei Jahren – statt wie bisher bei einem Jahr – einen Antrag auf Fußfessel stellen. Der Wiener Verein Neustart, der für die Bewährungshilfe zuständig ist, sieht in dieser Ausweitung einen positiven Schritt.

Die Gesetzesänderung wurde vom Justizministerium bereits am 13. Mai 2025 offiziell angekündigt und tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Ziel ist es, die Resozialisierung zu fördern und die chronische Überbelegung der österreichischen Justizanstalten zu reduzieren.

Die Entscheidung über die Gewährung einer Fußfessel liegt bei der zuständigen Justizanstalt. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit bleiben Personen, die schwere Straftaten wie Sexual- oder Morddelikte begangen haben. Die ab September geltende Regelung, wonach bereits bei einer Reststrafe von zwei Jahren ein Antrag möglich ist, ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: Die Betroffenen müssen über einen festen Wohnsitz und eine Beschäftigung verfügen sowie das Einverständnis ihrer Mitbewohner nachweisen.

Der Bewegungsradius wird vorab festgelegt und mittels GPS-Technologie kontrolliert. Die zentrale Überwachungsstelle für ganz Österreich befindet sich in Wien und ermöglicht die Nachverfolgung jeder einzelnen Fußfessel.

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Strenge Regeln

Derzeit tragen in Wien etwa 70 Personen eine elektronische Fußfessel. Sie stehen unter der Betreuung von Sozialarbeitern des Vereins Neustart. Das Leben mit Fußfessel unterliegt zahlreichen Einschränkungen und Vorschriften.

Wie Dina Nachbaur vom Verein Neustart gegenüber „Wien heute“ erklärt, darf die Wohnung nur zu festgelegten Zeiten und für bestimmte Zwecke verlassen werden. „Und es wird im Vorhinein immer festgelegt in einem sogenannten Aufsichtsprofil. Das ist ein ganz strenger Stundenplan, wo es also um Viertelstunden geht, wann man wo sein muss und was man in diesen Zeiten tun darf.“

Der Verein Neustart übernimmt im Auftrag des Justizministeriums die intensive sozialarbeiterische Betreuung der Fußfesselträger. Die Hauptaufgaben liegen dabei in der Rückfallprävention sowie der Unterstützung bei Wohn- und Arbeitssuche. Diese Nachbetreuung von Haftentlassenen ist ein zentrales Element der österreichischen Resozialisierungshilfe.

Soziale Vorteile

Die Ausweitung der Fußfessel-Option wird vom Verein Neustart ausdrücklich befürwortet. „Mit der Fußfessel können die Betroffenen dann ihre Wohnung behalten, ihre Arbeit behalten, ihre Familie weiterhin unterstützen und in ihrem sozialen Umfeld bleiben. Und das ist wirklich ein Riesenvorsprung, den sie all denen gegenüber haben, die diese Chance nicht bekommen“, so Dina Nachbaur.

Die Erfahrungen zeigen, dass nahezu 90 Prozent der Betroffenen die vorgegebenen Regeln einhalten. Bei Verstößen folgen jedoch unmittelbare Konsequenzen:

Laut Justizministerium wird die Fußfessel in solchen Fällen rasch entfernt, und der Häftling muss zurück in den regulären Strafvollzug.

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KO KOSMO-Redaktion
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