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Feuer-Teufel

Feuerwehrmann löschte Brände und legte sie selbst!

Feuerwehrmann löschte Brände und legte sie selbst!
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Vom Brandbekämpfer zum mutmaßlichen Brandstifter: Ein 24-jähriger Feuerwehrmann soll mehrfach Feuer in seinem eigenen Wohnhaus gelegt haben.

Ein 24-jähriger Feuerwehrmann muss sich vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft ihm vierfache Brandstiftung vor. Bei einer Verurteilung drohen dem jungen Mann bis zu zehn Jahre Haft. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.

Die Anklageschrift beschreibt eine Serie von Bränden in einem Mehrparteienhaus in Bad Bleiberg zwischen September 2023 und November 2024. In dem betroffenen Gebäude befinden sich neben fünf Wohnungen auch eine Arztpraxis sowie Räumlichkeiten der örtlichen Feuerwehr. Der Beschuldigte selbst wohnte ebenfalls in diesem Haus. Die Ermittler kamen rasch zu dem Schluss, dass die Feuer vorsätzlich gelegt wurden. Bei den vier Brandstiftungen handelte es sich um drei Brände im Kellerbereich sowie den vollständig abgebrannten Dachstuhl des Gebäudes.

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📍 Ort des Geschehens

Ermittlungserfolg

Nach den ersten Vorfällen installierten die Behörden eine Überwachungskamera. Die Aufnahmen zeigten, dass keine externen Personen das Gebäude betraten, was den Kreis der Verdächtigen auf die Hausbewohner eingrenzte. Der nun Angeklagte konnte als Einziger kein Alibi vorweisen und wurde beim vierten Brandfall in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen. Im Polizeiverhör bestritt er die Vorwürfe. Nach mehrwöchiger Untersuchungshaft wurde er unter strengen Auflagen mit elektronischer Fußfessel entlassen.

Auflagen und Kontrollen

Der Angeklagte befindet sich seit etwa drei Monaten auf freiem Fuß, jedoch unter umfassenden Auflagen. Dazu gehören neben der elektronischen Fußfessel auch regelmäßige Bewährungshilfe und Alkoholtests. Zudem wurde ein striktes Annäherungsverbot für sein ehemaliges Wohnhaus verhängt.

Feuerwehr-Status

Der Angeklagte gehörte weiterhin der Feuerwehr Bad Bleiberg an. Da gegen ihn jedoch ein Annäherungsverbot für sein ehemaliges Wohnhaus verhängt wurde, in dem auch die Feuerwehrräumlichkeiten untergebracht sind, wurde seine Mitgliedschaft vorübergehend ruhend gestellt. Der Feuerwehrkommandant erklärte, dass ein formeller Ausschluss erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgen könne.

Für den 24-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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