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Asylentscheidung

Drama um serbische Familie: Mutter und vier Kinder werden abgeschoben!

Drama um serbische Familie: Mutter und vier Kinder werden abgeschoben!
(Symbolfoto: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern muss nach sechsjährigem Aufenthalt in Deutschland nach Serbien zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Antrag der Familie auf ein beschleunigtes Asylverfahren zurück, wie deutsche Medien berichten.

In seiner Begründung verwies das Gericht in Nordrhein-Westfalen auf die unzureichende Integration der Mutter in die deutsche Gesellschaft. Sie verfüge weder über Deutschkenntnisse noch gehe sie einer Beschäftigung nach. Zudem habe sie den Großteil ihres Lebens in Serbien verbracht und könne dort auf familiäre Unterstützung zurückgreifen, die sie bereits in der Vergangenheit erhalten habe.

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Petition ohne Erfolg

Trotz einer von Mitschülern initiierten Petition für den Verbleib der Familie in Deutschland blieb das Gericht bei seiner Entscheidung. Obwohl die Kinder laut Medienberichten in lokalen Vereinen im Kreis Kleve aktiv sind und unter anderem Fußball spielen, müssen sie das Schicksal ihrer Mutter teilen. Das Gericht stellte in seinem rechtskräftigen Urteil klar, dass Kinder grundsätzlich die rechtliche und faktische Situation ihrer Eltern mittragen müssen – ungeachtet ihrer schulischen und gesellschaftlichen Einbindung.

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Fehlende Integration

Nach Auffassung des Gerichts besteht seit der Ablehnung des Asylantrags im Jahr 2019 keine Grundlage mehr für eine Duldung der Familie in Deutschland. Die Richter verneinten auch einen Anspruch auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention, die den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert. Entscheidend für einen solchen Anspruch sei eine gelungene Integration, die Entwicklung sozialer Bindungen und eine faktische Verwurzelung im Aufnahmeland.

Zwar verfüge die Mutter über gewisse soziale Kontakte an ihrem Wohnort, doch reiche dies für eine erfolgreiche Integration nicht aus.

Daher komme auch eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nicht in Betracht, so das abschließende Urteil des Gerichts.

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KO KOSMO-Redaktion
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