Auf dem Münchner Oktoberfest endete sein Kokainkonsum in der Festnahme. Nun droht dem verurteilten Ex-Schauspieler Teichtmeister der Widerruf seiner Bewährung.
Der frühere Schauspieler Florian Teichtmeister wurde am 27. September auf dem Oktoberfest in München verhaftet, nachdem er in einer Toilettenkabine Kokain konsumiert hatte. Ein aufmerksamer Polizeibeamter bemerkte den Vorfall und stellte bei der anschließenden Kontrolle 0,88 Gramm des Suchtgifts sicher. Nach Weiterleitung dieser Information an die österreichischen Behörden ordnete Richter Stefan Apostol umgehend die Festnahme an. Teichtmeister, der zuvor wegen des Besitzes und der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen zu einer zweijährigen bedingten Haftstrafe verurteilt worden war, verstieß mit dem Drogenkonsum gegen eine zentrale Auflage seiner Bewährung – die strikte Abstinenz von Suchtmitteln.
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Die Behörden begründen den Zugriff mit der erheblichen Gefahr für Teichtmeisters psychische Verfassung durch den Kokainkonsum, was das Risiko weiterer Straftaten deutlich erhöhe. Im Festnahmebeschluss wird konkret auf die Gefahr einer sogenannten „Drogen-Kinderpornographie-Spirale“ hingewiesen, die zu zahlreichen weiteren Delikten führen könnte. Bemerkenswert ist, dass die ursprünglich verhängte Auflage eines vollständigen Alkoholverbots bereits im April dieses Jahres aufgehoben worden war.
Psychiatrische Unterbringung
Der Ex-Schauspieler wird nun für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in der psychiatrischen Abteilung einer Wiener Justizanstalt untergebracht. Gerichtspsychiater Peter Hofmann wurde mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens beauftragt, das maßgeblich darüber entscheiden wird, ob Teichtmeisters bedingte Entlassung widerrufen wird. Richter Apostol hat zudem die Option, die Krisenintervention um bis zu drei weitere Monate zu verlängern.
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Rechtliche Konsequenzen
Teichtmeisters Verteidiger Rudolf Mayer bestätigte, dass das Vorgehen des Richters den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Laut der richterlichen Anordnung besteht die akute Befürchtung, dass der nachgewiesene Kokainkonsum unmittelbar zu weiteren schwerwiegenden Straftaten führen könnte.
Insbesondere zu einem erneuten Konsum von Darstellungen des Kindesmissbrauchs.
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