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Drogenvorfall

Polizist in Nachbarkabine hörte alles: Teichtmeisters fataler Festival-Fehltritt

Florian Teichtmeister
(FOTO: EPA / Christian Bruna)

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister befindet sich derzeit in der psychiatrischen Abteilung einer österreichischen Justizanstalt. Wie die Krone in Erfahrung bringen konnte, führte ein Vorfall am Münchner Oktoberfest zu seiner Festnahme.

Der frühere Darsteller aus der TV-Serie „Die Toten von Salzburg“ geriet in Schwierigkeiten, als er auf einer Toilette im Festgelände Kokain konsumierte. Das dabei verursachte Geräusch machte einen zufällig anwesenden Polizeibeamten in der Nachbarkabine aufmerksam. Dieser alarmierte weitere Kollegen, die bei der anschließenden Durchsuchung Teichtmeisters tatsächlich Drogen fanden.

Mehr als zwei Jahre nach seiner bedingten Verurteilung wegen des Besitzes und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte wurde der 45-jährige Ex-Schauspieler am vergangenen Wochenende in Tirol verhaftet. Die Festnahme erfolgte auf Anordnung von Richter Stefan Apostol, nachdem bayerische Polizeibehörden den Verstoß gegen seine Auflagen an die österreichischen Behörden gemeldet hatten.

⇢ Vom Oktoberfest in die Zelle: Ex-Schauspieler bricht Bewährungsauflagen

Eine entsprechende elektronische Benachrichtigung ging beim Wiener Landesgericht ein, woraufhin Richter Apostol die vorübergehende Vollstreckung der bedingten Unterbringung anordnete.

Verstoß gegen Auflagen

Der Schauspieler hatte 2023 eine zweijährige bedingte Haftstrafe mit fünfjähriger Probezeit erhalten und musste sich im Rahmen seiner bedingten Unterbringung an strenge Vorgaben halten. Zu diesen zählten neben verpflichtender Psychotherapie und Bewährungshilfe auch ein vollständiger Verzicht auf Drogen, dem er im Prozess zugestimmt hatte. Diesen hat er nun offenbar missachtet. Da laut psychiatrischem Gutachten sein früherer Kokainkonsum die pädophilen Neigungen verstärkt hatte, wird nun von einem erhöhten Rückfallrisiko ausgegangen.

Krisenintervention angeordnet

Nach Kontaktaufnahme durch den zuständigen Richter stellte sich Teichtmeister selbst bei der Polizeidienststelle in St. Johann in Tirol, wo er in Gewahrsam genommen wurde. Gerichtssprecherin Christina Salzborn stellte klar, dass es sich nicht um Untersuchungshaft handelt, sondern um eine Krisenintervention. Diese ist zunächst auf einen Monat angesetzt, kann jedoch um weitere drei Monate verlängert werden. In diesem Zeitraum wird auch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt.

Teichtmeisters Anwalt Rudolf Mayer zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass seinem Mandanten keine unbefristete Einweisung droht.

„Es handelte sich um einen einmaligen Rückfall meines Mandanten bezüglich Kokain, nicht aber im Bereich der Kinderpornografie.“