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Vom Oktoberfest in die Zelle: Ex-Schauspieler bricht Bewährungsauflagen

Florian Teichtmeister
(FOTO: EPA / Christian Bruna)

Vom Oktoberfest direkt in die Zelle: Der wegen Kinderpornografie verurteilte Ex-Burgschauspieler Teichtmeister wurde mit Kokain erwischt – ein klarer Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen.

Nach einem Besuch auf dem Münchner Oktoberfest wurde der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister festgenommen und an die österreichische Justiz überstellt. Der 45-Jährige geriet in alkoholisiertem Zustand in eine Polizeikontrolle, bei der die Beamten mutmaßlich Kokain bei ihm entdeckten. Sowohl sein Verteidiger Rudolf Mayer als auch Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts, haben die Berichte von „Kronen Zeitung” und „Heute” inzwischen bestätigt.

Der zuständige Wiener Richter erließ umgehend eine Festnahmeanordnung, wie Teichtmeisters Anwalt mitteilte. Als der Schauspieler von dieser Maßnahme erfuhr, stellte er sich selbst den Behörden. Gegenwärtig befindet er sich in der Justizanstalt Innsbruck, wo er im Rahmen einer Krisenintervention untergebracht ist.

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Anwalts Stellungnahme

Sein Rechtsvertreter räumte ein, dass bei seinem Mandanten tatsächlich Kokain gefunden wurde, betonte jedoch: „Es war nur eine Portion für den Eigenbedarf.” Der Anwalt bezeichnete den Vorfall als „einmaligen Ausrutscher”. Der Fall verdeutlicht, wie schwierig der Kampf gegen Suchtmittelabhängigkeit sein kann. Mayer äußerte die Hoffnung, dass die Justiz bei diesem „einmaligen Verstoß” nicht die volle Härte des Gesetzes anwenden werde.

Bewährungsverstoß

Mit seinem Verhalten hat Teichtmeister gegen eine zentrale Bewährungsauflage verstoßen – er darf fünf Jahre lang weder Alkohol noch andere Suchtmittel konsumieren. Im September 2023 war er wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm eine fünfjährige Probezeit unter strengen Auflagen erteilt, darunter regelmäßige Therapienachweise und die Verpflichtung zur Abstinenz.