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DSGVO: Krankenhäuser müssen Patientendaten ausgeben

Spitäler müssen alle Krankenakten einsichtig machen. Wenn auch nicht kostenlos. (FOTO: iStock/Peterfactors)
Spitäler müssen alle Krankenakten einsichtig machen. Wenn auch nicht kostenlos. (FOTO: iStock/Peterfactors)

Die Datenschutzbehörde hat entschieden: Spitäler müssen alle Krankenakten einsichtig machen. Wenn auch nicht kostenlos.

Patienten haben das Recht, Einsicht in relevante Teile ihrer Krankenakte zu erhalten. Dies geht aus einem aktuellen Urteil der Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hervor, wie der Kurier am Sonntag berichtet.

DSGVO

Daher sind Krankenhäuser verpflichtet, den Patienten Informationen aus ihrer Krankenakte zur Verfügung zu stellen. Das Urteil der Datenschutzbehörde betont, dass Gesundheitsdaten ausdrücklich unter die DSGVO fallen.

Nicht kostenlos

Während der Patient nicht das Recht hat, den gesamten Akt kostenlos zu erhalten, müssen die Krankenhäuser alle relevanten Daten zugänglich machen. Eine Zusammenfassung oder ein Ausdruck jedes Dokuments muss bereitgestellt werden. Dabei müssen die Zusammenfassungen den kompletten Inhalt wiedergeben.

Die Auskunft hat jedenfalls präzise so zu erfolgen, dass die betroffene Person auf Basis dieser Auskunft ihre Rechte auf Löschung, Richtigstellung und ggf. Widerspruch geltend machen kann„, heißt es im Urteil. Dies soll den Patienten die Möglichkeit geben, eine Löschung ihrer Daten gemäß der DSGVO zu bewirken.

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