Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Digitalisierungsoffensive

E-Card-Revolution: Smartphone statt Plastik – alle neuen Funktionen

E-Card-Revolution: Smartphone statt Plastik – alle neuen Funktionen
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Österreichs digitaler Gesundheitsausweis bekommt ein umfassendes Update. Nach 20 Jahren soll die e-Card bis 2030 zum Multifunktions-Tool mit Smartphone-Version und digitalen Zuweisungen werden.

Die e-Card feiert ihr 20-jähriges Bestehen als Erfolgsgeschichte der österreichischen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Was einst den Papier-Krankenschein ablöste, soll nun weiter ausgebaut werden. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer haben vertraglich vereinbart, die digitalen Angebote des e-Card-Systems bis 2030 umfassend zu erweitern.

Gesundheitsministerin Korinna Schumann betonte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag die strategische Bedeutung der Digitalisierung: „Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein zentraler Hebel für Entlastung, Qualität und Nachhaltigkeit sowie ein Instrument zur Steuerung. Richtig eingesetzt bedeutet sie weniger Bürokratie, klarere und schnellere Abläufe, bessere Abstimmung zwischen den Akteurinnen und Akteuren und mehr Zeit für das, worum es wirklich geht: die Versorgung der Menschen.“

Die Modernisierung umfasst mehrere konkrete Neuerungen: Ab 2026 werden die e-Zuweisung und die e-Verordnung als neue Services eingeführt. Parallel dazu soll im ersten Quartal 2026 die digitale e-Card auf dem Smartphone verfügbar sein. Zusätzlich sind ein elektronisches Terminbuchungssystem sowie der Ausbau telemedizinischer Angebote vorgesehen. Insgesamt wurden sieben Verbesserungen definiert, die bis zum Ende des Jahrzehnts realisiert werden sollen.

Digitale Zuweisungen

Eine zentrale Innovation stellt die „e-Zuweisung“ dar, die ab Oktober 2027 für Vertrags- und Wahlärzte, die e-Card-Services nutzen, verpflichtend wird. Diese Weiterentwicklung des bestehenden „eKOS“-Systems soll Papierzuweisungen vollständig durch digitale Lösungen ersetzen. Patienten erhalten dann einen Antragscode per SMS oder E-Mail, mit dem sie ihre Zuweisung über die MeineSV-App oder direkt bei den entsprechenden Instituten abrufen können.

Ab 2027 soll die „e-Verordnung“ herkömmliche Verschreibungen und Verordnungen auf Papier ablösen. Diese Neuerung ermöglicht auch die digitale Verordnung von Transportscheinen, Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Zusätzlich ist eine digitale Plattform in Planung, die Patienten bei der Suche nach Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Gruppenpraxen unterstützt. Die eigentliche Terminbuchung erfolgt dann direkt beim jeweiligen Anbieter, während die Web-Plattform für die Terminabfrage von der Sozialversicherung, federführend der ÖGK, bereitgestellt wird. Ein konkreter Starttermin für diesen Service steht allerdings noch nicht fest.

Erweiterte Funktionen

Schon jetzt werden über die e-Card und ihre Services jährlich mehr als eine Million Befundblätter aus dem allgemeinen Vorsorgeuntersuchungsprogramm von Ärzten erfasst. Diese enthalten Verhaltens- und Gesundheitsdaten der untersuchten Personen. Ab 2027 werden diese Informationen zusätzlich als Befund in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert. Zur Vereinfachung des bisher papierbasierten Antragsprozesses wird der Antrag auf Rehabilitations-, Kur- oder Erholungsaufenthalt ab 2027 als Service im e-Card-System integriert. Damit sollen einheitliche digitale Standards geschaffen, Fehlzuweisungen durch verpflichtende Eingabefelder und Ausschlusskriterien minimiert und die Qualität der medizinischen Zuweisung verbessert werden.

Die erste Jahreshälfte 2026 dient als Übergangsphase, um die ab 1. Juli 2026 geltende Verpflichtung zur Diagnosecodierung gesetzeskonform und praxisnah für die Ärzteschaft sowie qualitativ hochwertig für die Versicherten umzusetzen.

Gesundheitsministerin Schumann unterstrich die Zweckorientierung der Digitalisierungsmaßnahmen: „Digitalisierung darf aber niemals Selbstzweck sein. Sie muss messbaren Nutzen bringen und sich an der Realität der Praxis orientieren. Dass Sozialversicherung und Ärztekammer diese Vereinbarung gemeinsam tragen, ist alles andere als selbstverständlich. Umso stärker ist das Signal, das heute davon ausgeht. Es ist ein klares Bekenntnis zu Zusammenarbeit, Verlässlichkeit und langfristiger Planung – ein Bekenntnis für das öffentliche solidarische Gesundheitssystem! Diese Vereinbarung steht für Dialog und für einen verbindlichen Fahrplan bis 2030.“

Peter McDonald, Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, hob die zentrale Rolle der e-Card hervor: „Die e-Card ist der Schlüssel zu allen wichtigen Gesundheitsleistungen und zu ELGA. Sie ist mehr als eine Karte.“ Die geplanten Maßnahmen sollen intelligente und innovative Lösungen sowohl für Patienten als auch für die Ärzteschaft bringen.

Auch die Ärztekammer begrüßt die Weiterentwicklung der e-Card. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, betonte den praktischen Nutzen: „Digitale Projekte sollen die Servicequalität für die Versicherten verbessern und Prozesse in den Ordinationen und bei den Sozialversicherungen vereinfachen.

Uns Ärztinnen und Ärzten ist es wichtig, dass wir einen Mehrwert daraus haben, unser Arbeitsalltag unterstützt wird und wir dadurch mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten haben.“