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NEUERUNG

eCard ab 2020 mit Foto: Ausländer erwarten Mehrkosten

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(FOTO: iStockphoto, SV-Hauptträger)

Ab 1. Jänner 2020 werden eCards nur noch mit einem Lichtbild des Versicherten ausgestellt, zudem erwartet uns noch weitere Neuerungen rund um die Versicherungskarte.

Am Montag gab der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekannt, dass die eCard in Zukunft vom Wiener Unternehmen Austria Card hergestellt werden. Dieses gewann eine europaweite Ausschreibung. Der Kartentausch wird mit 15 Millionen Euro zu Buche schlagen, allerdings betont der Hauptverband, dass diese Kosten auch ohne Lichtbilddruck beim regulären Kartentausch angefallen wären.

Warum ein Foto?
Diese Neuerung wurde von der Regierung noch im vergangenen Jahr beschlossen. Rund 80 Prozent aller eCard-Besitzer werden ab 2020 eine neue Karte mit Foto zugeschickt werden, ohne diese eigens beantragen zu müssen. Dazu verwendet die Sozialversicherung Bilder aus bestehenden Datenbanken für Reisepässe, Personalausweise usw.

Ziel des Fotos ist es, Betrugsfällen vorzubeugen. So soll der Arztbesuch mit einer gestohlenen oder „ausgeborgten“ eCard unmöglich werden. Kinder unter 14 Jahren werden weiterhin eCards ohne Fotos erhalten.

Mehrkosten für Ausländer
Alle anderen in Österreich versicherten, die über kein Foto in der Datenbank der Passbehörde, bzw. des Führerscheinregisters verfügen, müssen auf anderen Weg ein Foto bereitstellen. Die Kosten dafür müssen die eCard-Inhaber selbst tragen. Dies wird vor allem Ausländer betreffen, die in Österreich arbeiten und versichert sind.

Alexander Biach, Chef des Hauptverbands, erklärte, dass bisher keine direkten Strafen für „Foto-Verweigerer“ angedacht sind. Allerdings werden sie sich mit großer Sicherheit großen bürokratischen Hürden auseinandersetzen.

Zusatzfunktionen
Die neue eCard soll neben dem Lichtbild auch immer mehr Funktionen erfüllen, die sowohl dem Versicherten die Arztbesuche erleichtern, gleichzeitig aber auch die Organisation und Kommunikation innerhalb des medizinischen Sektors verbessern.

So werden laut Biach mit der eCard auch die elektronischen Kommunikationsservices, wie Bewilligungen und Zuweisungen für CT- und MR-Untersuchungen abgewickelt. Ab kommendem Jahr soll dies auch für Ultraschall- und andere Untersuchungen gelten.

Geplant ist zudem, dass in den kommenden Jahren ein elektronischer Impfpass, elektronischer Transportschein und das elektronische Rezept dazukommen.