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Vertrauensbruch

Eifersüchtiger Mann installiert Kamera – was er entdeckt, erschüttert ihn

Kamera Überwachung Wohnung
(Foto: iStockphoto)

Misstrauen führt zu einer heimlichen Kamera im Wohnzimmer. Was der eifersüchtige Ehemann auf den Aufnahmen entdeckt, übersteigt seine kühnsten Befürchtungen.

Ein Ehemann, der seine Frau der Untreue verdächtigte, griff zu drastischen Mitteln. Da seine Ehe bereits seit längerem kriselte, installierte er heimlich eine Kamera im Wohnzimmer des gemeinsamen Hauses. Er war überzeugt, dass seine Partnerin ihn ausgerechnet in den eigenen vier Wänden hinterging. Nach der Installation verabschiedete er sich wie gewohnt von seiner Frau und der Haushälterin und machte sich auf den Weg zur Arbeit.

Als er am Abend heimkehrte und die Aufnahmen sichtete, bestätigten sich seine Befürchtungen – allerdings auf eine Weise, mit der er niemals gerechnet hätte. Seine Frau betrog ihn tatsächlich – jedoch nicht mit einem anderen Mann, sondern mit der Haushälterin. Die Kamera hatte eine Wahrheit enthüllt, die jenseits seiner Vorstellungskraft lag.

Experten warnen

Beziehungsexperten warnen eindringlich vor solchen Überwachungsmethoden. Sie betonen, dass ein offenes Gespräch mit dem Partner stets der bessere Weg sei als heimliche Kontrolle. Durch solche Maßnahmen werde nicht nur die Privatsphäre massiv verletzt, sondern auch das letzte Fünkchen Vertrauen zwischen den Partnern zerstört.

Rechtliche Folgen

Ein ähnlicher Fall sorgte vor einigen Jahren für Aufsehen: Ein Mann namens Fan hatte ebenfalls eine Überwachungskamera im gemeinsamen Zuhause installiert, weil er seine Frau der Untreue verdächtigte. Zwei Wochen lang sammelte er Beweismaterial und zeichnete tatsächlich intime Szenen seiner Frau mit einem Liebhaber auf. Als er diese Aufnahmen im Scheidungsverfahren verwenden wollte, zeigte seine Frau ihn wegen Verletzung ihrer Privatsphäre an.

Das Gericht gab ihr Recht und verurteilte den Ehemann zu drei Monaten Haft.

Rechtslage in Österreich

In Österreich hat die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen klare Grenzen gesetzt: Die heimliche Videoüberwachung des Ehepartners wird von Gerichten als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre gewertet. Anders als bei der Beauftragung eines Privatdetektivs handelt es sich um einen unerträglichen Vertrauensbruch, der weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Betroffene können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In mehreren dokumentierten Fällen wurden zudem einstweilige Verfügungen und Wegweisungen aus der Ehewohnung ausgesprochen. Die Gerichte betonten dabei ausdrücklich, dass das bloße Interesse an Beweisen für eine vermutete Affäre keinesfalls als Rechtfertigung für solche Überwachungsmaßnahmen ausreicht.

Neben den zivilrechtlichen Folgen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder nach dem Anti-Stalking-Gesetz. Überwachende Partner wurden in der Vergangenheit zu Geldstrafen verurteilt und mussten sämtliche Kosten für die Aufdeckung der Überwachung tragen.