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Datenschutzurteil

Facebook-Schock: 5.000 Euro für jeden Nutzer möglich

Facebook-Schock: 5.000 Euro für jeden Nutzer möglich
EPA-EFE/JOHN G
2 Min. Lesezeit |

Datenschutz-Schlappe für den Social-Media-Riesen: Ein Leipziger Gericht verdonnert Meta zu 5.000 Euro Schadenersatz und öffnet damit die Tür für weitere Klagen.

Der amerikanische Tech-Konzern Meta muss einem Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Leipziger Regionalgericht begründete die vergleichsweise hohe Summe mit den „massiven Verstößen gegen europäisches Datenschutzrecht“, die der Konzern durch seine Geschäftspraktiken begehe.

Im Zentrum der Kritik stehen die Profilbildungs-Tools des Unternehmens, die systematisch Daten von Facebook-Nutzern sammeln und auswerten. Diese Technologie bildet die Grundlage für Metas milliardenschweres Werbegeschäft mit zielgerichteter Werbung.

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Permanente Überwachung

Das Gericht stellte fest, dass diese Praxis gegen EU-Recht verstößt, da sie zu einer „nahezu permanenten Überwachung des Privatlebens“ führt – selbst wenn Nutzer nicht bei ihren Facebook- oder Instagram-Konten angemeldet sind. Besonders kritisch sieht das Gericht, dass die in Irland ansässige Europa-Zentrale des US-Konzerns private Nutzerdaten weltweit an Drittländer übermittelt, darunter die USA, wo sie in einem „dem Nutzer unbekannten Ausmaß“ ausgewertet werden.

Wegweisendes Urteil

Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass sich die Leipziger Richter ausschließlich auf europäisches Recht stützten und nicht auf nationale Datenschutzbestimmungen. Das Gericht räumte in seiner Begründung offen ein, mit dieser Entscheidung „bewusst“ das Risiko einzugehen, zahlreiche Facebook-Nutzer zu Klagen zu ermutigen, „ohne einen konkreten individuellen Schaden nachweisen zu müssen“.

Die Richter begründeten die vergleichsweise hohe Entschädigung von 5.000 Euro mit der massiven, globalen und intransparenten Datennutzung durch Meta sowie dem hohen wirtschaftlichen Wert der Nutzerdaten. Das Gericht betonte dabei, dass Meta mit dem Geschäftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne erzielt, was die Bedeutung der personenbezogenen Daten für den Konzern unterstreicht.

In seiner Urteilsbegründung hat das Gericht ausdrücklich die Stärkung des sogenannten „Private Enforcement“ der DSGVO hervorgehoben – also die Möglichkeit, Datenschutzverstöße auch durch zivilrechtliche Klagen effektiv durchzusetzen. Damit folgt das Leipziger Landgericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, der bereits in vergleichbaren Fällen die Zulässigkeit der Business-Tools von Meta kritisch bewertet hat.

Meta hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.