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Ausschreibungsmodell

Energiekrise: E-Control fordert Verpflichtung zur Grundversorgung von Strom und Gas

(FOTO: iStock/Marina113)
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Die anhaltende Energiekrise hat die gesetzliche Grundversorgung stärker ins Rampenlicht gerückt. Im Zuge dessen wird im Kontext des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) über ein innovatives Ausschreibungsmodell debattiert. Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, bringt hierbei eine frische Perspektive ein: „Unsere Idee war es, hier ein Wettbewerbselement hineinzubringen.“

Die Energiekrise hat ihren Tribut gefordert. Strom- und Gaspreise sind in die Höhe geschnellt, einige Anbieter haben sogar Verträge aufgelöst. Neukunden sehen sich mit wenigen, meist teuren Angeboten konfrontiert. In dieser Lage gewinnt die gesetzliche Grundversorgung an Bedeutung. Sie garantiert Verbrauchern und Kleinunternehmen, dass sie von jedem Strom- oder Gasanbieter beliefert werden müssen, und zwar zu den gleichen Konditionen wie die meisten anderen Kunden. Der jeweilige Energielieferant ist gesetzlich verpflichtet, seinen Grundversorgungstarif auf seiner Webseite zu veröffentlichen.

Vertrag gekündigt?

„Was passiert denn eigentlich mit jenen Kundinnen und Kunden, die aus welchen Gründen auch immer keinen Vertrag mehr haben“, wirft Urbantschitsch in einem Pressegespräch eine wichtige Frage auf. Dies kann passieren, wenn der Anbieter insolvent wird, sich vom Markt zurückzieht oder der Vertrag ausläuft, weil Kunden untätig geblieben sind. Urbantschitsch sieht hierfür eine Lösung: „Dafür soll es einen Auffangtatbestand geben.“ Dieser soll sicherstellen, dass auch diese Menschen weiterhin mit Strom und Gas versorgt werden.

„Grundversorgung neu“

Die „Grundversorgung neu“ oder „Basisversorgung“ könnte hierbei durch ein Wettbewerbselement ergänzt werden. Urbantschitsch skizziert ein Modell, in dem die Grundversorgung in einem bestimmten Gebiet, beispielsweise einem Bundesland, für ein oder zwei Jahre ausgeschrieben wird. „Unsere Idee war es, hier ein Wettbewerbselement hineinzubringen“, betont Urbantschitsch. Der Versorger mit dem günstigsten Tarif würde den Zuschlag erhalten.

Dieses Modell hätte den Vorteil, dass die Grundversorgung nicht zwangsläufig vom lokalen Anbieter bereitgestellt werden müsste. „Es wäre kein regulierter Preis“, erklärt der E-Control-Vorstand.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.