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Es kommt urplötzlich“ – Panikpatientin kämpft gegen ÖBB-Strafzettel

Es kommt urplötzlich“ – Panikpatientin kämpft gegen ÖBB-Strafzettel
(istockphoto: ÖBB)
3 Min. Lesezeit |

Eine Panikattacke, ein kurzer Moment in der ersten Klasse und plötzlich eine saftige Strafe: Für eine 58-jährige Wienerin wurde die Bahnfahrt zum Albtraum.

Eine Bahnfahrt von Wien-Meidling nach Tullnerfeld entwickelte sich für die 58-jährige Renate G. zu einer belastenden Erfahrung. Die Wienerin, Inhaberin eines Klimatickets und zu 50 Prozent behindert, leidet unter Panikattacken, die besonders in überfüllten Räumen auftreten können. „Der Zug war total überfüllt“, schildert sie die Situation. „Es kommt urplötzlich“, beschreibt die 58-Jährige ihren Zustand. „Ich hatte schon beim Einsteigen in den Zug Herzrasen und mir war schlecht. Wir fanden keinen Platz und es wurde immer schlimmer.“

Als die Panikattacke einsetzte, suchte Renate G. nach einer Möglichkeit, sich zu beruhigen, und nahm kurzzeitig in einem Abteil der ersten Klasse Platz. „Es waren höchstens zwei Minuten“, betont sie. In diesem Moment erschien eine Zugbegleiterin, die ihr Klimaticket kontrollierte, was zu einer Auseinandersetzung führte. „Sie verwies mich auf die zweite Klasse. Ich habe versucht, der Dame zu erklären, dass ich gerade eine Panikattacke hatte und ich mich kurz beruhigen musste.“

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Unerwartete Strafzahlung

Obwohl Renate G. anschließend in die zweite Klasse zurückkehrte und den Vorfall als abgeschlossen betrachtete, erhielt sie einige Wochen später eine Strafzahlung von 130 Euro. Drei Wochen danach folgte eine Inkasso-Mahnung über weitere 70 Euro. Die Wienerin reagierte fassungslos und wandte sich beschwerdeführend an den ÖBB-Kundenservice. „Ich habe nichts Unrechtes getan und bitte daher um die Stornierung der Mahnung“, formulierte sie in ihrem Schreiben.

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ÖBB bleibt hart

Die ÖBB bedauern zwar den Zwischenfall, halten die verhängte Strafgebühr jedoch für gerechtfertigt, wie sie auf Anfrage der Tageszeitung „Heute“ mitteilten. Laut ÖBB-Sprecher Christopher Seif sei es den Unterlagen zufolge zu einer Auseinandersetzung zwischen der Passagierin und der Zugbegleiterin gekommen. Die Mitarbeiterin habe daraufhin „eine Strafgebühr für uneinsichtiges, regelwidriges Benehmen ausgestellt“.

„Bei keinem der ausgestellten Belege konnte sie sich an eine medizinische Notlage, wie beispielsweise eine Panikattacke, erinnern. Anderenfalls hätte sie die Rettung alarmiert“, erläutert Seif. „Freundlichkeit im Umgang und ein respektvolles Miteinander sind uns sehr wichtig.“

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Ein Entgegenkommen schließen die Bundesbahnen in diesem Fall jedoch aus – die Forderung samt zusätzlicher Kosten bleibe bestehen.

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KO KOSMO-Redaktion
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