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EU-Regel lässt Preise für diese Lebensmittel explodieren!

EU-Regel lässt Preise für diese Lebensmittel explodieren!
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2 Min. Lesezeit |

Neue EU-Regeln gegen Waldrodung könnten den Einkauf verteuern. Ab 2025 müssen Unternehmen lückenlos nachweisen, woher ihre Rohstoffe stammen.

Ab Ende 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Import von Waren verbietet, für deren Herstellung nach dem 31. Dezember 2020 Waldflächen gerodet wurden. Die Regelung für „entwaldungsfreie Produkte“ betrifft zahlreiche Alltagsprodukte wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holz und Kautschuk – sowohl als Rohstoffe als auch in verarbeiteter Form.

Die EU-Verordnung 2023/1115 wurde zwar bereits beschlossen, jedoch um ein Jahr verschoben: Während große und mittlere Unternehmen die neuen Regeln ab dem 30. Dezember 2025 befolgen müssen, haben Kleinst- und Kleinunternehmen noch bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Diese gestaffelte Einführung soll kleineren Betrieben mehr Vorbereitungszeit geben.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Nachweispflichten. Sie müssen künftig die exakte Herkunft ihrer Rohstoffe dokumentieren, bis hin zu GPS-Koordinaten der Anbauflächen. Ein EDEKA-Sprecher kritisierte gegenüber der BILD den erheblichen bürokratischen Mehraufwand, den diese Anforderungen mit sich bringen.

Preisliche Auswirkungen

Die neuen Regelungen könnten auch finanzielle Auswirkungen für Verbraucher haben. Martin Schuller von Fairtrade Deutschland warnt vor möglichen Preissteigerungen: „Die Idee dahinter ist prinzipiell gut, aber in der aktuellen Umsetzung ist es leider kein Schritt zu mehr Fairness – im Gegenteil.“ Nach seiner Einschätzung werden Unternehmen die Kosten für die aufwändige Umsetzung der Verordnung wahrscheinlich an die Konsumenten weitergeben.

Wie stark die Preiserhöhungen ausfallen werden, lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. Wirtschaftsverbände in Deutschland und Österreich befürchten jedoch nicht nur Kostensteigerungen, sondern auch mögliche Lieferengpässe. Sie drängen daher auf Entlastungen wie eine „Null-Risk“-Kategorie für Länder mit geringem Entwaldungsrisiko und eine Vereinfachung der komplexen Informationsanforderungen.

Während die Grundidee der Verordnung – der Schutz von Wäldern – allgemein begrüßt wird, wachsen die Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der wirtschaftlichen Folgen für Handel und Verbraucher. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU-Kommission auf die Forderungen der Wirtschaft eingeht und die Regelungen noch einmal nachschärft.

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KO KOSMO-Redaktion
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