Die Europäische Kommission hat eine bedeutende Entscheidung zur Beschränkung von gezielt hinzugefügtem Mikroplastik in Produkten getroffen. Diese Regelung wird weit über die Kosmetikindustrie hinaus auch andere Sektoren erheblich prägen. Im Kosmetiksektor werden die Auswirkungen dieser Entscheidung bereits innerhalb der kommenden 20 Tage deutlich spürbar sein.
Die Europäische Kommission (EK) hat am 25. September eine Maßnahme erlassen, die die Verwendung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten einschränkt. Diese Entscheidung, die im Einklang mit der EU-Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung) steht, wird nicht nur die Kosmetikindustrie, sondern auch andere Branchen stark beeinflussen.
Schon in den kommenden 20 Tagen werden die Folgen dieser Entscheidung im Kosmetiksektor spürbar sein. Die betroffenen Produkte umfassen eine beachtliche Palette: Es betrifft nicht nur glitzernde Nagellacke, sondern auch weitere Sortimentsbestandteile wie Pigmente und Folien, die den Nägeln einen besonderen Glanz verleihen und aktuell auf dem Markt äußerst gefragt sind.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern. Der Verkauf von Mikroplastik selbst und von Produkten, denen es absichtlich zugesetzt wurde und die es bei Gebrauch freisetzen, wird verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen für gerechtfertigte Fälle, um den betroffenen Parteien die Anpassung an die neuen Regeln zu ermöglichen.
Die Definition von Mikroplastik ist umfassend und bezieht sich auf alle Partikel synthetischer Polymere, die kleiner als fünf Millimeter sind und organisch, unlöslich sowie abbauresistent sind. Das Hauptziel dahinter ist die Reduzierung der Emissionen von gezielt hinzugefügtem Mikroplastik in einer breiten Palette von Produkten.
Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem granulierte Füllstoffe für künstliche Sportflächen, Kosmetika, in denen Mikroplastik aus verschiedenen Gründen verwendet wird, Reinigungsmittel, Weichspüler, Glitzer, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Spielzeuge, Medikamente und medizinische Artikel.
Verkaufsverbote treten in Kraft
Die ersten Restriktionen, wie das Verbot von Glitzer und Mikroperlen, werden greifen, sobald die Beschränkung in 20 Tagen in Kraft tritt. Für andere Produkte wird das Verkaufsverbot nach einer längeren Periode umgesetzt, um den beteiligten Akteuren ausreichend Zeit für die Entwicklung alternativer Lösungen zu bieten.
Ausnahmen vom Verkaufsverbot gelten für Produkte, die an industriellen Standorten verwendet werden oder die kein Mikroplastik freisetzen. Ihre Hersteller müssen jedoch Anweisungen zur korrekten Verwendung und Entsorgung dieser Produkte geben, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verhindern.
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