Ab April 2026 gelten neue EU-Regeln für Notebooks – und nicht alle Geräte werden den Wandel überleben.
Ab dem 28. April 2026 tritt die nächste Ausbaustufe der europäischen USB-C-Regelung in Kraft: Alle neu auf den Markt gebrachten Notebooks müssen innerhalb der EU künftig über einen USB-C-Anschluss aufgeladen werden können. Bereits seit Dezember 2024 gilt die einheitliche Ladebuchse verbindlich für Smartphones, Tablets, Kopfhörer und Digitalkameras – nun werden Laptops in den Geltungsbereich einbezogen.
Neue Anforderungen
Wie heise.de berichtet, genügt für Notebooks jedoch kein einfaches Niedrigleistungsnetzteil. Abhängig vom jeweiligen Gerätetyp sind USB-C-Ladegeräte mit einer Leistung zwischen 45 und 100 Watt erforderlich. Auf den Verpackungen der Geräte wird künftig ein Piktogramm verpflichtend sein, das sowohl die Mindest- als auch die Maximalleistung in Watt ausweist. Unterstützt ein Notebook zusätzlich das Schnellladen, muss der Hinweis USB PD (USB Power Delivery) auf der Verpackung erscheinen.
Ausnahmen & Folgen
Für bestimmte Gerätekategorien sieht die EU allerdings eine Ausnahmeregelung vor: Gaming-Notebooks und mobile Workstations dürfen weiterhin herstellereigene Ladebuchsen verwenden. Der Hintergrund ist technischer Natur – ihr Energiebedarf übersteigt häufig die 240 Watt, die über USB-C maximal übertragen werden können.
Für preisgünstige Einsteigermodelle unter 400 Euro könnte die neue Regelung hingegen das Aus bedeuten. Viele dieser Geräte verfügen bislang über keinen USB-C-Anschluss und werden unter den neuen Voraussetzungen vom europäischen Markt verschwinden.