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Gutachten

Explosiv: Österreichs Staatsbürgerschaftsgesetz auf dem Prüfstand!

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(Foto: iStockphoto)

Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Büros für Menschenrechte der Stadt Wien wirft ernsthafte Fragen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes auf. Insbesondere wird die mangelnde Berücksichtigung von Kinderrechten kritisiert. Experten sehen darin einen möglichen Anstoß für dringend benötigte Reformen.

Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz könnte teilweise verfassungswidrig sein, so die Schlussfolgerung eines Gutachtens, das im Auftrag des Wiener Büros für Menschenrechte erstellt wurde. Das Gutachten hinterfragt vor allem den Umgang mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Gesetzeslage. Drei Punkte werden dabei konkret bemängelt: Kinder und Jugendliche können von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden, wenn ihre Eltern zu wenig verdienen.

Zudem werden Jugendstrafen bei der Prüfung der Unbescholtenheit berücksichtigt, was laut Gutachten zu streng ausgelegt sein könnte. Ferner sind uneheliche Kinder im Falle des automatischen Erhalts der Staatsbürgerschaft, wenn nur der Vater Österreicher ist, benachteiligt.

Österreich hat innerhalb der EU eines der strengsten Einbürgerungsgesetze, weshalb in Wien bereits ein Drittel der Bevölkerung nicht wahlberechtigt ist. „Zum einen natürlich, dass die Wiener Landesregierung dieses Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringt und einen Antrag auf Aufhebung stellt. Dann ist es beim Verfassungsgerichtshof festzustellen, ob diese Verfassungswidrigkeit auch tatsächlich vorliegt“, so politikwissenschaftler Gerd Valchars zu der Thematik und unterstreicht damit die Bedeutung des Gutachtens für mögliche Reformen.

Die Stadtregierung, vertreten durch Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS), hat das derzeitige Gesetz bereits in der Vergangenheit kritisiert und Änderungen gefordert. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens äußerte das Büro des zuständigen Stadtrats Wiederkehr jedoch Zurückhaltung und die Absicht, das Gutachten zunächst gründlicher zu prüfen und zu analysieren.