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Raserwahnsinn

Extreme Temposünder: Autos beschlagnahmt nach 190 km/h-Raserei

Zwei Mal in einer Stunde: Polizei stoppt Alkolenker gleich doppelt Symbolfoto. FOTO: iStock/Spitzt-Foto
Symbolfoto. FOTO: iStock/Spitzt-Foto

Auf Tirols Autobahnen gingen der Polizei zwei Extremraser ins Netz. Mit 190 und sogar über 200 km/h donnerten sie durch begrenzte Zonen.

Auf der Tiroler Autobahn wurden am Wochenende zwei extreme Temposünder aus dem Verkehr gezogen. Ein 37-jähriger Österreicher raste am späten Sonntagabend mit mindestens 190 km/h durch einen auf 100 km/h begrenzten Abschnitt. Der Vorfall ereignete sich gegen 23.40 Uhr, als der Mann beim Knoten Innsbruck von der Brennerautobahn (A13) auf die A12 in westlicher Richtung abbog.

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Zweiter Raser

Noch gravierender war die Geschwindigkeitsübertretung eines 32-jährigen serbischen Staatsbürgers am folgenden Tag. Er überholte am Montagmorgen gegen 8.20 Uhr bei Stams im Tiroler Bezirk Imst eine Zivilstreife mit einer gemessenen Geschwindigkeit von über 200 Stundenkilometern. Die Beamten konnten den Raser schließlich bei Telfs anhalten und zur Rechenschaft ziehen.

Die Polizei bestätigte beide Vorfälle und die gemessenen Geschwindigkeiten.

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📍 Ort des Geschehens

Rechtliche Konsequenzen nach der „Raser-Novelle“

Für die beiden Extremraser hat das Konsequenzen: Laut aktueller „Raser-Novelle“ (§ 134 StVO) können ihre Fahrzeuge nicht nur vorläufig beschlagnahmt, sondern im Wiederholungsfall sogar dauerhaft eingezogen werden. Die Gesetzesnovelle zielt besonders auf Fahrer ab, die Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h auf Freilandstraßen überschreiten. Zusätzlich drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.

Die in diesem Fall erwähnten Unklarheiten der Gesetzesänderung beziehen sich auf die richterliche Praxis: Mehrere Gerichte haben in Einzelfällen die dauerhafte Fahrzeugeinziehung wieder aufgehoben, da der Begriff „Raserei“ im Gesetz nicht eindeutig definiert ist.

In Tirol wurden 2025 bereits mehrere vorläufige und dauerhafte Beschlagnahmungen durchgeführt, während die rechtliche Umsetzung der Novelle laufend angepasst wird.