Start News Panorama
HORRENDE SUMME

Falsch angemeldet: AMS fordert von Frau über 4.000 €

(FOTOS: iStockphotos)

Obwohl sie eine geringfügige Beschäftigung vereinbart hatte, forderte das Arbeitsmarktservice (AMS) von einer Kärntnerin eine Rückzählung von über 4.000 Euro.

Eine Kärntnerin, die beim AMS gemeldet war, erhielt eine Stelle in einem Unternehmen im Bezirk Völkermarkt auf geringfügiger Basis (475, 86 Euro pro Monat). Nachdem sie bereits einige Monate in dem Unternehmen gearbeitet hatte, erhielt die Frau plötzlich eine Nachzahlungsaufforderung vom AMS in Höhe von 4.118 Euro.

Schock und Verunsicherung
Die Völkermarktlerin war über das schreiben sehr irritiert und wandte sich umgehend an die Arbeiterkammer in Vökermarkt. Der AK-Bezirksstellenleiter in Völkermarkt, Andreas Golob, erklärte der Frau: „Entgegen der Vereinbarung wurde die Dienstnehmerin ohne ihr Wissen über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro angemeldet.“ Das Unternehmen hatte die Kärntnerin also falsch angemeldet ohne es ihr zu sagen.

Golob dazu: „Ein Zuverdienst auf geringfügiger Basis ist zwar auch während des Bezuges von Arbeitslosengeldes möglich, jedoch muss die geringfügige Beschäftigung vor Antritt des Jobs an das AMS gemeldet werden.“ Wer gegen diese Meldeverpflichtung verstößt oder die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet hat ansonsten die Rückforderung des Arbeitslosengeldes zur Folge. Doch im Falle der Kärntnerin konnte der Fehler durch das Einschreiten der AK-Experten richtiggestellt werden .Das AMS sah von der Rückforderung ab, die Frau musste die über 4.000 Euro nicht zurückzahlen.

AK-Experte rät: Dienstzettel vom Arbeitergeber verlangen
Der Arbeitsrechtsexperte rät unbedingt einen Dienstzettel vom Arbeitgeber einzufordern. Denn darin sind alle Vertragsbestandteile festgehalten, etwa das Arbeitsausmaß, die Arbeitszeitverteilung während der Woche und die entsprechende Bezahlung.

Quellen und Links: