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Knallhart

Familie verreist vor den Ferien und muss Rekordstrafe zahlen!

Urlaub
Symbolbild FOTO: iStock

Saftige Bussen wegen Schulabsenz vor den Ferien in der Schweiz: Eine Mutter aus Graubünden muss zahlen. Der Fall zeigt die umstrittene Praxis der Bildungsbehörden.

Für ihren Auslandsflug mit ihren vier Kindern zu Beginn der Sommerferien 2024 erhielt Amina Ghulam aus Maienfeld im Kanton Graubünden eine empfindliche Geldstrafe. Die 46-jährige Mutter, die nach belastenden Scheidungserfahrungen eine Auszeit in Kanada suchte, reiste bereits am letzten regulären Unterrichtstag ab, wie aus einem Bericht des „Beobachters“ hervorgeht.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland sah sich die Familie mit einem offiziellen Schreiben des Maienfelder Schulrats konfrontiert. Darin wurde für jedes der vier Kinder eine Buße von 500 Franken (etwa 540 Euro) verhängt – insgesamt 2000 Franken (rund 2163 Euro). Als Begründung führten die Behörden ein „Unterrichtsversäumnis am letzten Schultag des Schuljahres“ an.

Ghulam legte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein, stieß jedoch zunächst auf Ablehnung. Die Schule beharrte auf ihrer Position und verwies auf die gängige Verwaltungspraxis. Der Kanton bestätigte zwar den grundsätzlichen Verstoß gegen das Volksschulgesetz Graubündens durch das Fernbleiben vom Unterricht, beurteilte jedoch die verhängte Sanktion als unverhältnismäßig.

Strafe reduziert

Die kantonalen Behörden kritisierten die Begründung des Maienfelder Schulrats als „ziemlich sachfremd“ und reduzierten die Strafzahlung auf 100 Franken (etwa 108 Euro) pro Kind. Daraufhin zog der Schulrat seinen ursprünglichen Entscheid zurück und kündigte eine Überprüfung an. Ghulam beglich schließlich den verringerten Gesamtbetrag von 400 Franken (etwa 430 Euro).

Die betroffene Mutter reagierte schockiert auf die Sanktion und gab an, sich „wie eine Schwerverbrecherin“ gefühlt zu haben. Besonders empörte sie die aus ihrer Sicht „völlig überrissene“ Höhe der ursprünglichen Strafe, die laut Schulratsmitteilung auf möglichen Einsparungen durch einen früheren Reiseantritt basierte.

Kantonale Unterschiede

Die unterschiedliche Handhabung von Bußgeldern im Bildungsbereich variiert stark zwischen den Schweizer Kantonen, wie Beat Schwendimann vom Dachverband der Lehrer anmerkt. Er problematisiert im Gespräch mit dem „Beobachter“ die bestehende Uneinheitlichkeit, die Eltern verunsichern und das Vertrauensverhältnis zur Schule belasten könne.

Der Verbandsvertreter plädiert für eine landesweite Vereinheitlichung der Bussenpraxis und fordert, dass finanzielle Sanktionen erst nach einem konstruktiven Dialog als letztes Mittel zum Einsatz kommen sollten.