Der Karfreitag als persönlicher Feiertag bleibt für evangelische Christen ein Kompromiss mit Bitterkeit. Die Kirche fordert stattdessen einen vollen Feiertag für alle Konfessionen.
Seit 2019 können evangelische, methodistische und altkatholische Christen den Karfreitag nicht mehr als gesetzlichen Feiertag begehen. Stattdessen wurde die Möglichkeit geschaffen, diesen Tag als „persönlichen Feiertag“ zu deklarieren. Diese Option berechtigt zum Urlaubsanspruch am Karfreitag, sofern dies dem Arbeitgeber mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt wird. Ein zusätzlicher Urlaubstag entsteht dadurch allerdings nicht. Die Neuregelung erfolgte, nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige konfessionsspezifische Feiertagsregelung als diskriminierend eingestuft hatte.
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Kirchliche Alternative
Die evangelische Kirche vertritt eine andere Lösung für die Karfreitagsfrage. Anstatt den Feiertag für bestimmte Konfessionen zu streichen, plädiert sie für eine Ausweitung auf Angehörige aller Religionsgemeinschaften. Am Mittwoch betonte Chalupka die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Karfreitags, der an die Verletzlichkeit und Unverfügbarkeit menschlichen Lebens erinnere.
In Zeiten multipler Krisen sei ein Tag notwendig, an dem diese fundamentale Zerbrechlichkeit des Daseins nicht ausgeblendet werde.
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