Mit Fernglas im Gebüsch versteckt, Nachrichten an eine Zehnjährige und ein schockierender „Erinnerungsschrank“ – trotzdem bleibt dem 74-jährigen Pädophilen das Gefängnis erspart.
Er nahm denselben Bus, suchte das Schulgelände auf und versteckte sich mit einem Fernglas im Gebüsch. Ein 74-jähriger Deutscher glaubte, eine freundschaftliche Beziehung zu einer zehnjährigen Niederösterreicherin zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten Ermittler zahlreiche Darstellungen von Kindesmissbrauch, auf denen der Pensionist mit jungen Mädchen zu sehen ist. Trotz der Schwere der Vorwürfe muss er vor dem Landesgericht Korneuburg keine Haftstrafe verbüßen.
Der Prozess am Landesgericht Korneuburg weist zahlreiche verstörende Aspekte auf. Der 74-jährige Angeklagte präsentiert sich freundlich lächelnd und höflich antwortend. Doch hinter dieser Fassade verbergen sich tiefe Abgründe, die erst jetzt – mehr als drei Jahrzehnte später – ans Tageslicht kommen. Der deutsche Staatsbürger zeigt seit langem deutliche pädophile Neigungen.
Besonders deutlich wurde dies in seinem Umgang mit einer Zehnjährigen. Der Pensionist lernte das Kind im Sommer 2024 während Nachhilfestunden kennen. Die Kontakte intensivierten sich rasch: Er tauschte Nachrichten mit der jungen Niederösterreicherin aus, traf sie mehrfach und führte höchst unangemessene Gespräche.
„Sie hat ja geantwortet. Zur damaligen Zeit war ich ihr bester Freund. Wir hatten ein Bruder-Schwester-Verhältnis“, versucht der 74-Jährige zu relativieren. „Sie sagen ja selbst, dass Sie verliebt waren“, konfrontiert ihn der Richter. „Verliebt nicht, aber ich hatte das Mädchen sehr gerne“, spricht der Pensionist über die verstörende Beziehung. „Dass sie dabei ein schlechtes Gefühl hatte, hat sie mir gegenüber nie geäußert.“
Stalking-Verhalten
Als die Eltern der Zehnjährigen im September 2024 von diesen Kontakten erfuhren, untersagten sie umgehend jede weitere Kommunikation mit ihrer Tochter und erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen den Mann. Dies hinderte ihn jedoch nicht daran, wiederholt in der Nähe des Wohnortes aufzutauchen, in denselben Bus wie das Mädchen einzusteigen und sich auf dem Schulgelände aufzuhalten. Im Juni entdeckten ihn die Eltern schließlich in einem Gebüsch, wo er mit einem Fernglas die Umgebung beobachtete.
Welche Absichten er verfolgte, bleibt Spekulation. Die Polizei schritt ein und durchsuchte seine Wohnung – dort stießen die Beamten auf den vom Angeklagten selbst so bezeichneten „Erinnerungsschrank“. Dieser enthielt zahlreiche Darstellungen von Kindesmissbrauch, die den 74-Jährigen bei sexuellen Handlungen an minderjährigen Mädchen zeigen.
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Vergangene Übergriffe
Die dokumentierten Übergriffe liegen mehr als drei Jahrzehnte zurück. Der Pensionist liefert dafür eine absurde Erklärung: „Ich hatte einen sexuellen Ausnahmezustand. Er war zu dem Zeitpunkt, als mein Sohn aus erster Ehe geboren wurde und meine Frau jeden sexuellen Kontakt verweigerte. Dass ich da einen Drang hab‘, ist klar.“ Zudem offenbart er seine verzerrte Wahrnehmung: „Sich mit Erwachsenen einzulassen, war gefährlich, weil die können Ansprüche stellen. Es ging mir nur um die schnelle Befriedigung.“
Seine minderjährigen Opfer suchte der Angeklagte Anfang der 1990er Jahre auf Kreuzfahrtschiffen aus, wo er beruflich tätig war. Besonders problematisch: Für diese Taten steht der 74-Jährige in Korneuburg nicht vor Gericht und wird dafür auch nie verurteilt werden. Die österreichischen Behörden haben keine Zuständigkeit für einen deutschen Staatsbürger, der mutmaßlich Straftaten in einem anderen Land begangen hat. In Deutschland sind die Vorwürfe mittlerweile verjährt.
Strafrechtlich relevant bleibt lediglich der Besitz der belastenden Dateien seit 2004 – dem Jahr seiner Übersiedlung nach Österreich. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wegen Stalkings einer Unmündigen und Besitzes von Kindesmissbrauchsdarstellungen hinterlässt einen äußerst bitteren Nachgeschmack: 15 Monate bedingte Haftstrafe. Als strafmildernd wurden sein Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit gewertet.
„Sie haben eine pädophile Veranlagung“, stellt der Richter unmissverständlich fest. „Man kann nichts, was sie gemacht haben, beschönigen. Sie müssen nicht ins Gefängnis, aber wir schauen genau auf Sie.“
Sein „Erinnerungsschrank“ wird beschlagnahmt, eine Therapie ist nicht vorgesehen.