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Pendlerförderung

Fernpendler verpassen 421 Euro – Frist läuft ab

Fernpendler verpassen 421 Euro – Frist läuft ab
(istockfoto: Geld)
2 Min. Lesezeit |

Wer täglich weite Strecken zur Arbeit fährt, hat noch bis Ende Februar Anspruch auf Geld vom Land – doch die Frist läuft unaufhaltsam ab.

Täglich legen tausende Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher lange Strecken zur Arbeit zurück – und können dafür eine finanzielle Förderung des Landes in Anspruch nehmen. Im Pendeljahr 2024 bekamen 11.560 Personen die Oö. Fernpendelbeihilfe. Allerdings läuft die Zeit ab: Anträge auf die Oö. Fernpendelbeihilfe für das Pendeljahr 2024 müssen bis spätestens 28. Februar 2026 eingebracht werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die regelmäßig direkt von ihrem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte pendeln und dabei auf einer einfachen Strecke mindestens 25 Kilometer zwischen den betreffenden Gemeinden zurücklegen. Maßgeblich ist dabei die offiziell ermittelte mittlere Straßenentfernung zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde.

Einkommensgrenze & Antrag

Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich sowie ein Jahreseinkommen 2024, das die Grenze von 35.000 Euro nicht überschreitet. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 3.500 Euro. In die Einkommensberechnung fließen neben dem Erwerbseinkommen auch Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld ein.

Der Antrag kann online beim Land Oberösterreich gestellt werden, wobei das rechtzeitige Einlangen entscheidend ist. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch ersatzlos.

Homeoffice & Bonus

Für Monate, in denen überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde, besteht kein Förderanspruch. Wer an mehreren Arbeitsorten tätig ist, erhält die Beihilfe bezogen auf jenen Standort, zu dem im jeweiligen Monat am häufigsten gependelt wurde.

Zusätzlich setzt das Land Oberösterreich einen Anreiz für umweltfreundliche Mobilität: Fahrerinnen und Fahrer von Hybridfahrzeugen erhalten einen Nachhaltigkeitsbonus von 15 Prozent, bei reinen Elektroautos beträgt der Aufschlag sogar 30 Prozent. Für die Inanspruchnahme dieses Bonus ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung mit Angabe von Name, Datum und Antriebsart erforderlich.

Die Beihilfe staffelt sich nach Entfernung: Bei einer einfachen Strecke von 25 bis 49 Kilometern werden 218 Euro ausbezahlt, bei 50 bis 74 Kilometern sind es 306 Euro, und ab 75 Kilometern erhalten Pendlerinnen und Pendler 421 Euro.

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KO KOSMO-Redaktion
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