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Verstöße

Finanzpolizei: Schwarzarbeit bei Coldplay-Konzert aufgeflogen

(FOTO: EPA-EFE/MAURICIO DUENAS CASTANEDA/Finanzpolizei)
(FOTO: EPA-EFE/MAURICIO DUENAS CASTANEDA/Finanzpolizei)

Bei den kürzlich stattgefundenen Konzerten der britischen Band Coldplay rückte nicht nur die Musik in den Mittelpunkt, sondern auch die Finanzpolizei.

Die Behörde führte gezielte Schwerpunktkontrollen durch und präsentierte nun erste Ergebnisse: 154 Personen aus der Sicherheitsbranche wurden kontrolliert. Dabei wurden elf Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz und eine Übertretung nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz festgestellt.

Mögliche weitere Verstöße

Obwohl bereits erste Verstöße identifiziert wurden, ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der festgestellten Verstöße könnte noch steigen, da in vielen Fällen noch ermittelt wird. Ein besonders bemerkenswerter Fall ist der einer Firma, bei der ein Abgabenrückstand von 4.000 Euro eingetrieben wurde. Zudem besteht der Verdacht, dass es sich bei einem anderen Unternehmen um ein Scheinunternehmen handeln könnte.

Keine Registrierkasse

Auch die mobilen „Bauchladenverkäufer“, die ohne Registrierkassen agierten, gerieten ins Visier der Finanzpolizei und wurden entsprechend angezeigt. Ein großer Teil der kontrollierten Personen steht zudem im Verdacht, zusätzlich zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung zu beziehen.

Sozialleistungsbetrug im Fokus

Diese Doppelbezüge weckten erneut den Verdacht auf Verstöße gegen die Meldepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, was unter Umständen auf Sozialleistungsbetrug hindeuten könnte. Die entsprechenden Mitteilungen wurden daher an das Arbeitsmarktservice (AMS) weitergeleitet.