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Pfandsystem

Flaschenpfand ab 2025: Bitte beachten, sonst verliert ihr Geld!

FOTO: iStock/Patcharamai Vutipapornkul
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Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich das Pfand auf Einwegplastikflaschen und Aluminiumdosen eingeführt. Jedes verkaufte Exemplar dieser Kategorie wird dann mit einem Pfand von 25 Cent belegt sein, das Verkaufsstellen bei der Rückgabe leerer Behältnisse an die Konsumenten herausgeben müssen.

Die Einführung von Pfand auf Einwegplastikflaschen und Aluminiumdosen hat bereits jetzt eine breite Palette von Reaktionen seitens der Supermarktketten und kleiner Einzelhändler ausgelöst. Auch Diskussionen über die Auswirkungen auf traditionelle kulturelle Einrichtungen wie die Wiener Würstelstände.

Beispielsweise hat die REWE-Gruppe bereits mit umfangreichen infrastrukturellen Änderungen begonnen, um das neue Pfandsystem zu unterstützen. Stephan Kern, zuständig für das Einwegpfand-Projekt, erläutert, dass trotz der äußerlichen Beibehaltung der Leergutrücknahmeautomaten im Inneren erhebliche Anpassungen erforderlich sind.

Kennzeichnung und Übergangsfrist

Ein wesentlicher Punkt des neuen Pfandsystems ist die Kennzeichnung der Pfandflaschen und -dosen mit einem speziellen Logo. Dadurch sollen Konsumenten einfach erkennen können, welche Behälter pfandpflichtig sind. Die Getränkeindustrie erhält eine Übergangszeit, um Bestände ohne Pfandlogo zu verbrauchen, womit bis Ende 2025 auch Produkte ohne Pfandlogo im Umlauf sein können.

Umgang mit dem Pfandsystem

Die Supermärkte bereiten sich durch Investitionen in Millionenhöhe und Schulungen für das Personal auf das Pfandsystem vor. Nicht alle Produkte sind pfandpflichtig; so werden beispielsweise Einwegbehältnisse für Milch ausgenommen.

Widerstand von Wiener Würstelständen

Die Einführung des Pfandsystems stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung. Insbesondere die Betreiber der Wiener Würstelstände und kleine Betriebe sehen sich durch die neuen Regeln in ihrem Geschäftsbetrieb gefährdet und fordern Ausnahmeregelungen. Sie argumentieren, dass vor allem die Herausforderung der Lagerung der unzerdrückten Flaschen und Dosen sowie die begrenzten Räumlichkeiten eine große Belastung darstellen. Denn die Säcke mit den leeren Flaschen und Dosen werden erst ab dem dritten vollen Sack abgeholt. Dafür sind die kleinen Betriebe nicht ausgelegt – Platzmangel.

Bitte beachten!

Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Pfandsystems ist, dass die Flaschen und Dosen nicht zusammengedrückt werden dürfen, anders als es bei der Entsorgung bisher durchaus üblich war. Der Grund dafür liegt darin, dass der Rücknahmeautomat den Strichcode einlesen muss, um den Pfandbon ausstellen zu können. Werden die Behälter dennoch zerdrückt, können sie vom Automaten nicht erkannt und somit auch nicht angenommen werden. Dies führt dazu, dass Konsumenten ihr Pfandgeld verlieren, wenn die Dosen oder Flaschen beschädigt sind. Das „Verdichten“ der Behälter erfolgt hinter den Kulissen.