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Geld zurück: Österreich bekommt Einwegpfand

Österreich erhält ein Pfandflaschengesetz. (FOTO: iStock/Ralf Liebhold)
Österreich erhält ein Pfandflaschengesetz. (FOTO: iStock/Ralf Liebhold)

Flaschen, die unter die baldige Pfandverordnung fallen, sollen neue Logos erhalten. Ab Jänner 2025 gilt dann der Einwegpfand.

Das Klimaschutzministerium hat gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern ein Pfandsystem für Einwegflaschen und -dosen erarbeitet. Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Österreich daher ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent für Flaschen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.

Pfand-Ausnahmen

Ausgenommen sind Milch und Milchmixgetränke. Die Verordnung geht nun in Begutachtung und die Rücknahme der leeren Flaschen erfolgt durch die Verkaufsstellen. Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch eine gemeinsame zentrale Stelle in Form einer GmbH, die von Abfüllern und Handel betrieben wird und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

Die Finanzierung des Gesamtsystems soll durch Beiträge der Abfüller bezahlt werden. „Österreich bekommt ein Pfandsystem. So schützen wir unsere Natur und sorgen dafür, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden. Und die Menschen in Österreich sind bereit für das Pfandsystem, denn sie lieben ihre Natur und möchten sie schützen. Ich freue mich daher sehr, dass das für Österreich maßgeschneiderte Pfandsystem heute in Begutachtung geht.„, erklärt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Eckdaten zum Pfandsystem

  • Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Flaschen und Behälter mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter
  • die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gefäßes
  • alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet
  • Produzenten und Importeure sind verpflichtet, beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinde aus Kunststoff oder Metall das Pfand einzuheben

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  • Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen
  • die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (handling fee) abgegolten

Quelle: ots.at