Eine arbeitslose Verkäuferin aus Niederösterreich verlor für sechs Wochen ihre Notstandshilfe, weil das AMS entschied, dass sie bei einem Bewerbungsgespräch nicht genug Engagement gezeigt hatte. Dieser Vorfall zeigt, wie streng die Regeln des AMS sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Arbeitsuchende in Österreich beachten müssen.

Die betroffene Frau, die seit März 2020 Notstandshilfe bezog, wurde vom AMS für eine Stelle im Verkaufsbereich vorgeschlagen. Während des Job-Days im August ließ sie jedoch verlauten, diese Vermittlung sei seitens des AMS erfolgt. Sie erwähnte auch unverlangt ihr Psychologiestudium sowie ihre frühere Tätigkeit als Storemanagerin im Luxussegment. Diese Äußerungen wurden vom potenziellen Arbeitgeber als Desinteresse gewertet, woraufhin das AMS die Notstandshilfe vorübergehend einstellte.
Gerichtlicher Streit
Das AMS entzog der Frau die Notstandshilfe, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entzug, während der Verwaltungsgerichtshof eine Revision ablehnte. Das Gericht entschied, dass die Frau nicht genug getan hatte, um die vorgeschlagene Arbeit zu bekommen, und dass ihr Hinweis auf Überqualifikation nicht überzeugend war.
Klare Erwartungen
Der Fall zeigt, dass das AMS von Arbeitsuchenden erwartet, dass sie sich aktiv um jede ihnen zugewiesene Stelle bemühen. Die Gerichtsentscheidung zeigt auch, dass das Betonen von Überqualifikation oder das Zeigen von Desinteresse an einer zugewiesenen Stelle ernste Konsequenzen haben kann. Arbeitslose sollten deutlich machen, dass sie für jede Jobmöglichkeit bereit und motiviert sind, um ihre finanzielle Unterstützung nicht zu gefährden.
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