Mit dem Jahreswechsel stehen in Österreich bedeutende Anpassungen bei Löhnen, Gehältern, Pensionen und sozialen Leistungen bevor. Diese basieren auf der Inflationsrate des vergangenen Jahres, was in zahlreichen großen Branchen zu Gehaltssteigerungen von etwa vier Prozent führt.

Für den öffentlichen Dienst wurde ein neuer Kollektivvertrag für die kommenden zwei Jahre abgeschlossen. Im nächsten Jahr dürfen sich die 230.000 Bediensteten der Bundesverwaltung sowie die Landeslehrerinnen und Landeslehrer auf eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent mit sozialer Staffelung freuen. Dies bedeutet, dass der Anstieg zwischen mindestens 82,40 Euro und maximal 437,80 Euro liegen wird. Für das Jahr 2026 wurde zudem ein weiterer Anstieg vereinbart, der sich an der Inflationsrate zuzüglich 0,3 Prozent orientiert.
Handel & Co.
Mitarbeit im Handel erhalten im nächsten Jahr eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung vorgesehen, die 0,5 Prozent über der rollierenden Inflation liegen soll. Sollte die Inflation jedoch 3 Prozent oder mehr betragen, werden erneute Verhandlungen notwendig. Zudem wird das Lehrlingsentgelt im ersten Lehrjahr von 880 auf 1.000 Euro erhöht. Für diese Einigung waren fünf Verhandlungsrunden erforderlich.
In der Sozialwirtschaft werden die IST- und Mindestgehälter der 130.000 Beschäftigten um 4 Prozent angehoben, ebenso wie Zulagen und Zuschläge. Diese Erhöhung tritt ab Januar 2025 in Kraft und gilt auch für die Mitarbeiter*innen von Caritas und Diakonie. Im Eisenbahnsektor wurden die KV- und IST-Löhne bereits seit Dezember um 4,1 Prozent angehoben, was über der Inflationsrate von 3,5 Prozent liegt. Dieses Kollektivvertragsabkommen hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.
Pensionen
Für das Jahr 2025 werden die Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension um 4,6 Prozent erhöht, entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Höhere Pensionen erhalten einen fixen Betrag von knapp 279 Euro. Auch die Sozial- und Familienleistungen steigen um 4,6 Prozent, basierend auf der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024. Dies betrifft unter anderem die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus sowie weitere Leistungen wie das Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld.
Sozialhilfe
Die Richtsätze für die Sozialhilfe steigen im Jahr 2025 ebenfalls um 4,6 Prozent. Alleinlebende und Alleinerziehende erhalten dadurch maximal 1.209 Euro netto statt bisher 1.156 Euro, Paare erhalten 1.692 Euro netto statt 1.618 Euro. Diese Beträge werden zwölf Mal im Jahr ausgezahlt. Zusätzlich profitieren Alleinerziehende mit zwei Kindern, die Teilzeit arbeiten und Sozialhilfe beziehen, von einer Erhöhung der Sozial- und Familienleistungen um etwa 1.100 Euro.
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Erstmals wird die Zuverdienstgrenze für Studierende automatisch an die Inflation angepasst: Ab 2025 können sie 17.212 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren. Das entspricht einer Erhöhung gegenüber 16.455 Euro im Jahr 2024.
Aus einer Maßnahme gegen Kinderarmut hervorgehend, erhalten ab 2025 Alleinverdienende und Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahre, die über geringes Einkommen verfügen, einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro pro Kind zum Kinderabsetzbetrag. Wie bei anderen Leistungen wird auch dieser Zuschlag ab 2026 jährlich an die Inflation angepasst.