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Asylrecht

Gerichtsurteil: Asyl-Rechtsberatung ist nun verfassungswidrig

(FOTO: wikimedia/VfGH/Achim Bieniek)
(FOTO: wikimedia/VfGH/Achim Bieniek)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine klare Ansage gemacht. Bis zum 1. Juli 2025 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) sowie im Verfahrensgesetz für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA-VG) wurden als verfassungswidrig aufgehoben. Unter dem Prüfstand stand die Bundesbetreuungsagentur (BBU), die seit Juni 2019 die kostenlose Rechtsberatung von Asylwerbern vor dem Bundesverwaltungsgericht durchführt.

Ein Blick zurück zeigt, dass vor der BBU vor allem Vereine wie die Diakonie die Rechtsberatung von Asylwerbern durchführten. Mit der Etablierung der BBU wurde die Auswahl der Rechtsberater jedoch dem Bundeskanzler übertragen. Die Aufgabe dieser Berater: Asylwerbern kostenlos zur Seite zu stehen, sie bei der Einbringung einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu unterstützen und dabei unabhängig und weisungsfrei zu agieren.

Unabhängigkeit nicht gewährleistet

Doch genau diese Unabhängigkeit sieht der VfGH nicht gewährleistet. Zwar ist die Unabhängigkeit der Berater gesetzlich festgeschrieben, doch in einem Vertrag, der die Geschäftsführung der BBU bindet, ist die Stellung der Berater gegenüber dem Innenminister, der als Eigentümervertreter fungiert, näher ausgestaltet. Ein weiterer Punkt, der vom VfGH geprüft wurde, ist das Grundrecht auf „effektiven gerichtlichen Rechtsschutz“. Hierbei wurden Bedenken im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip geäußert.

GmbH verfassungskonform

Trotz dieser Kritikpunkte hat der VfGH die Rechtsform der BBU als GmbH als verfassungskonform eingestuft. Die Begründung: Die Rechtsberatung und -vertretung stellt keine funktionell staatliche Verwaltungsführung dar. Zwar wurde ein staatlich beherrschter Rechtsträger mit der Rechtsberatung und Vertretung beauftragt, diese Tätigkeit ist jedoch eine Leistung für die Betroffenen, die auch von Privaten erbracht werden kann und wird. Daher lässt sich die BBU oder einzelne Rechtsberater nicht zur staatlichen Verwaltung zuordnen.

Einschränkung auf Verfahrenshilfe

Währenddessen läuft ein weiteres Gesetzesprüfungsverfahren, das die Einschränkung des Rechtes auf Verfahrenshilfe unter die Lupe nimmt. Anlass ist die Beschwerde einer afghanischen Staatsbürgerin, die 2004 Asyl erhielt und 2021 die österreichische Staatsbürgerschaft sowie deren Erstreckung auf ihre drei in Österreich geborenen Kinder beantragte. Ihr Antrag wurde abgewiesen und sie erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien und beantragte Verfahrenshilfe für dieses Verfahren. Dieser Antrag wurde jedoch abgewiesen, da das Recht auf Verfahrenshilfe davon abhängt, ob Grundrechte Gegenstand des Verfahrens sind.

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In seiner vorläufigen Auffassung zeigt der VfGH jedoch eine andere Richtung: Der effektive Zugang zu den Verwaltungsgerichten sollte unabhängig davon bestehen, ob sich der Rechtsschutzsuchende in einer Angelegenheit an das Gericht wendet, die in den Anwendungsbereich der Grundrechte fällt. Es könnte also durchaus Fälle geben, in denen Verfahrenshilfe zu gewähren ist, um einen wirksamen Zugang zum Rechtsschutz sicherzustellen. Die endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.