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PENSIONSRECHT

Witwe schockiert: Ehemann hatte Geliebte mit Kind, die jetzt seine Pension bekommt!

(Foto: iStock/Pheelings Media)

Ein Familienvater aus Belgrad (Serbien) starb im vergangenen Herbst plötzlich an einem Herzinfarkt, doch dann gab es einen weiteren Schock in der Familie. Seine Liebhaberin erfuhr von seinem Tod und enthüllte, dass sie ein Kind mit ihm hatte, das er rechtlich anerkannte.

Zwei Monate nach seinem Tod stellte seine Ehefrau einen Antrag auf Pension bei der serbischen Pensionsversicherungsanstalt (PIO) aufgrund zweier minderjähriger Kinder. Sie hat den Bescheid noch nicht erhalten, aber in der Zwischenzeit hat sie erfahren, dass die Liebhaberin ihres verstorbenen Ehemannes diese Pension bereits für ihr Kind bezieht.

Die Pensionsversicherungsanstalt erklärt, dass die Ehefrau, die verheiratet war und zu Lebzeiten ihres Partners nicht wusste, dass er eine außereheliche Frau hatte, das Pensionsrecht der Liebhaberin nicht anfechten kann, wenn die Liebhaberin die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, berichten serbische Medien.

„Neben der Ehefrau hat auch der außereheliche Partner Anspruch auf eine Familienpension, wenn die Partnerschaft mindestens drei Jahre gedauert hat oder wenn sie mit dem Verstorbenen ein Kind hat. Das Bestehen einer außerehelichen Lebensgemeinschaft wird in einem außergerichtlichen Verfahren festgestellt, das auf Antrag des außerehelichen Partners eingeleitet wird und zum Pensionsantrag eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über das Bestehen dieser Lebensgemeinschaft vorgelegt wird“ so die Anstalt.

Dieses Recht können Familienangehörige des Verstorbenen ausüben, die mindestens fünf Jahre ordentlich versichert waren, die Voraussetzungen erfüllen oder bereits Pensionsbezieher sind.