Kaum in Kraft, schon gebrochen: Das neue Führerscheingesetz hat seinen ersten Härtetest – und zwei Prüflinge stehen bereits vor den Konsequenzen.
Am ersten Tag des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung für Führerscheinprüfungen wurden in Innsbruck zwei Prüflinge beim Schummeln während der theoretischen Prüfung auf frischer Tat ertappt. Die 23. Führerscheingesetz-Novelle, die am 1. September 2026 in Kraft getreten ist, sieht für derartige Verstöße empfindliche Konsequenzen vor.
Neue Prüfungsregeln
Die seit Dienstag geltende Regelung untersagt den Einsatz unerlaubter technischer Hilfsmittel – darunter Minikameras und Mobiltelefone – im Rahmen der theoretischen Führerscheinprüfung ausdrücklich. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Sperre von 18 Monaten rechnen, während derer keine weiteren Prüfungsantritte möglich sind.
„In Zusammenarbeit mit der Dienststelle Innsbruck-Saggen haben Prüfungsaufsichtsorgane der Landespolizeidirektion Tirol zwei Personen dabei überführt, wie sie mit technischen Hilfsmitteln die theoretische Führerscheinprüfung absolvieren wollten.“ Darüber hinaus laufen gegen weitere Beteiligte Ermittlungen auf Basis des Verwaltungsstrafgesetzes.