Österreichs Führerscheinrecht wird neu geschrieben – mit Erleichterungen für manche und deutlich härteren Konsequenzen für andere.
Ab dem 1. September treten in Österreich zahlreiche Änderungen beim Führerscheinrecht in Kraft. Die 23. Novelle des Führerscheingesetzes bringt Erleichterungen bei bestimmten Fristen, längere Gültigkeitsdauern und strengere Regeln gegen Prüfungsbetrug.
Erleichterungen für Berufskraftfahrer
Besonders spürbar sind die Neuerungen für Berufskraftfahrer: Für die Führerscheinklassen C und D samt Unterklassen entfällt ab dem vollendeten 60. Lebensjahr die bisherige zweijährige Befristung – künftig gilt grundsätzlich eine fünfjährige Befristung. Für jede Verlängerung ist weiterhin ein ärztliches Gutachten erforderlich. Bereits vor dem 1. September auf zwei Jahre befristete Lenkberechtigungen laufen allerdings zum ursprünglich vorgesehenen Termin aus. Auch der internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen gilt künftig drei statt bisher ein Jahr. Für internationale Führerscheine nach dem Genfer und Pariser Abkommen bleibt die Gültigkeitsdauer hingegen bei einem Jahr.
Neue Prüfungsregeln
Veränderungen gibt es auch im Bereich der Führerscheinprüfungen. Wer eine theoretische oder praktische Fahrprüfung nicht besteht, darf künftig bereits nach zwölf Tagen erneut antreten – bisher betrug die Wartefrist zwei Wochen. Für die Führerscheinklasse AM bleibt die zweiwöchige Frist bestehen. Deutlich strenger wird hingegen gegen Betrug bei der theoretischen Führerscheinprüfung vorgegangen: Wer dort mit unerlaubter technischer Unterstützung schummelt, darf künftig erst nach 18 Monaten erneut antreten – bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.
Angepasst wurden zudem die Regelungen rund um Verlust oder Diebstahl des Führerscheins. Nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins darf mit der entsprechenden Bestätigung künftig bis zu acht Wochen weitergefahren werden – bisher galt sie vier Wochen. Darüber hinaus wurde eine Neuregelung beim freiwilligen Verzicht auf einzelne Lenkberechtigungen eingeführt: Wer auf bestimmte Führerscheinklassen verzichtet, erhält einen neuen Schein, der die verbleibenden Berechtigungen ausweist.