Neue Regeln, weniger Bürokratie: Ab September ändert sich für viele Lenker in Österreich einiges – und das spürbar.
Ab dem 1. September tritt die 23. Novelle des Führerscheingesetzes in Kraft und bringt mehrere Änderungen bei Führerscheinprüfungen, Lkw- und Busführerscheinen sowie internationalen Führerscheinen.
Erleichterung für Berufskraftfahrer
Konkret gilt künftig für die Führerscheinklassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren – bisher waren es lediglich zwei. Wichtig: Bereits vor dem 1. September 2026 auf zwei Jahre befristete Führerscheine werden nicht automatisch verlängert. Sie laufen zum bisher eingetragenen Datum aus; für eine Verlängerung ist weiterhin ein ärztliches Gutachten erforderlich. Für Berufskraftfahrer bedeutet das eine deutliche Reduktion des bürokratischen Aufwands. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka begrüßt die Neuregelung: „Die neue Regelung ist eine Erleichterung für langjährige Berufskraftfahrer:innen, die künftig weniger Behördenwege und administrativen Aufwand haben.“
Auch internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen erhalten künftig eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren statt bisher einem Jahr. Zelenka dazu: „Gerade für Menschen, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, ist die längere Gültigkeitsdauer eine praktische Erleichterung.“ Für internationale Führerscheine nach den älteren Abkommen von Genf und Paris bleibt es hingegen bei einem Jahr. Das betrifft unter anderem Reiseziele wie die USA, Kanada, Australien und Japan.
Neue Prüfungsfristen
Geändert werden mit der Novelle auch die Fristen rund um die Führerscheinprüfung. Wer eine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht besteht, darf künftig bereits nach zwölf Tagen erneut antreten – bisher betrug die Wartezeit zwei Wochen. Eine Ausnahme gilt für die Führerscheinklasse AM: Dort bleibt die Wartefrist vorerst bei zwei Wochen. Wer hingegen bei der theoretischen Führerscheinprüfung beim Schummeln erwischt wird, muss künftig deutlich länger warten: Die Sperrfrist für einen erneuten Antritt steigt von neun auf 18 Monate. Zelenka erklärt: „Ein erneutes Antreten ist in solchen Fällen künftig erst nach 18 Monaten möglich. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.“
Neu ist zudem eine eigene Strafbestimmung für Personen, die bei theoretischen Führerscheinprüfungen unerlaubte technische Unterstützung anbieten, organisieren oder durchführen. Die Novelle verschärft damit nicht nur die Konsequenzen für Täuschende selbst, sondern auch für jene, die systematischen Betrug ermöglichen.
Anpassungen gibt es auch beim Umgang mit verlorenem oder teilweise abgegebenem Führerschein. Wer seinen Führerschein verliert oder dessen Diebstahl anzeigt, kann ab 1. September mit der entsprechenden Anzeigebestätigung bis zu acht Wochen lang in Österreich weiterfahren – bisher waren es vier Wochen. Zelenka ordnet das ein: „In den meisten Fällen wird ein Führerschein-Duplikat ohnehin deutlich schneller ausgestellt. Ein zusätzlicher Zeitpuffer kann in einzelnen Fällen dennoch sinnvoll sein.“
Wer auf einzelne Führerscheinklassen verzichtet, erhält künftig automatisch einen neuen Führerschein, der ausschließlich die verbleibenden Klassen ausweist.