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Konflikt

Gesundheitsreform: Ärztekammer-Chef trifft am Freitag auf Rauch

(FOTO: BKA/Andy Wenzel/ÄK Wien/Anna Rauchenberger)
(FOTO: BKA/Andy Wenzel/ÄK Wien/Anna Rauchenberger)

Im Zentrum des aktuellen politischen Geschehens steht der sich zuspitzende Konflikt zwischen der Ärztekammer und der Regierung rund um die geplante Gesundheitsreform. Der Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) haben sich nun zu einem Gespräch verabredet, das am Freitag stattfinden soll.

Unter dem Brennglas des Konflikts befindet sich die geplante Gesundheitsreform, die von Bund, Ländern und Sozialversicherung vorangetrieben wird. Die Ärztekammer sieht sich durch die Reformpläne in ihrer Machtstellung beschnitten, insbesondere bei der Vergabe der Kassenstellen und bei der Aushandlung des Gesamtvertrags. Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Pflicht zur Wirkstoff- statt Arzneimittelverschreibung. Die Kammer sieht dadurch die Patientensicherheit gefährdet und ist verärgert darüber, dass die Reformpläne lange geheim gehalten wurden und seitens Rauchs auch keine Begutachtung geplant ist.

Zusätzliche Finanzmittel

In der letzten Woche hat die Ärztekammer eine Kündigung des Gesamtvertrags mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ins Spiel gebracht. Ein kürzlich verabschiedetes Memorandum der Kammer bringt es auf den Punkt: „Die Anwesenden kommen einvernehmlich überein, für den Fall der Gesetzwerdung dieser Bestimmungen die Beendigung der bestehenden Gesamtverträge mit der ÖGK in die Wege zu leiten.“ Zudem hat die Kammer zusätzliche Finanzmittel für eine „Informationskampagne“ freigegeben.

Gesundheitsminister Rauch hat die Ärztekammer aufgefordert, den „einseitig ausgerufenen Kriegszustand zu beenden“. Die Kammer wiederum wirft dem Minister vor, die Sozialpartnerschaft aufgekündigt zu haben. „Dessen Vorgehen sei eine ziemliche Breitseite und eine Aufkündigung der Sozialpartnerschaft“, kritisierte Steinhart.

Ende 2024

Laut der Gesundheitskasse würde eine Kündigung des Gesamtvertrags frühestens Ende 2024 in Kraft treten. Sollte es dazu kommen, müssten Patienten und deren Angehörige für Behandlungen bei Vertragsärzten bezahlen. Die Erstattung würde dann ähnlich wie bei einem Wahlarzt-Besuch erfolgen: Der Patient zahlt das Honorar und bekommt auf Antrag 80 Prozent des Vertragstarifes für die in Anspruch genommene Leistung ersetzt.

Ärztekammer droht mit Kündigung von Kassenverträgen

Die nächste Woche wird spannend: Gesundheitsminister Rauch plant, das Reformvorhaben in den Ministerrat und als Regierungsvorlage in den Nationalrat einzubringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche Auswirkungen das für die Patienten haben wird.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.