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PFLEGEREFORM

Österreich: Wird der Anspruch auf Pflegekarenz von vier Wochen auf drei Monate ausgedehnt?

Johannes Rauch
FOTO: (EPA-EFE/MARTIN DIVISEK)

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) will an einer Verbesserung der Gesamtsituation im Bereich Pflege, einschließlich Pflegekarenz, intensiv arbeiten.

Wie Kroativ berichtet, sagte der Minister in einem Gespräch im Ö1-Morgenjournal, er wolle den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz für pflegende Angehörige von vier Wochen auf drei Monate verlängern. Darüber hinaus will der Minister auch das Modell der Pflegeteilzeit evaluieren.

Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können nach derzeitiger Rechtslage für eine Dauer von ein bis drei Monaten vereinbart werden. Bisher gibt es allerdings einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit nur für eine Dauer von vier Wochen. Wenn Sie einen nahen Angehörige mit mindestens Pflegegeld der Stufe drei pflegen, bekommen Sie während der Pflegekarenz einen Betrag in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Seit der Einführung der Pflegekarenz im Jahr 2014 ist die Zahl der Menschen, die sie in Anspruch nehmen, von 2.321 auf 3.921 (Jänner bis November 2022), zeigen die Daten des Sozialministeriums. Davon waren nur 131 Personen in Pflegeteilzeit. Rauch will sich dieses Modell daher sehr sorgfältig anschauen. „Wenn es nicht passt, dann muss man es abändern, weil 131 Personen Pflegeteilzeit für ganz Österreich, das ist unbefriedigend“, so Rauch.

Pflegekarenz
FOTO: (iStock/Artur Charkin)

Die Verlängerung des Anspruchs wird bereits im ersten Quartal 2023 erwartet. Die budgetären Voraussetzungen dafür seien bereits geschaffen worden, so das Sozialministerium gegenüber der APA. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit müsse außerdem in die jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge aufgenommen werden, teilte ein Sprecher des Sozialministeriums mit.

Der Koalitionspartner war diesbezüglich vorsichtig. „Man muss sich das im Detail anschauen“, wird ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher im Ö1-Mittagsjournal zitiert, berichtet Kroativ.

Auf der anderen Seite zeigte sich die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, Birgit Meinhard-Schiebel, mit der Initiative sehr zufrieden. Die Verlängerung des Rechtsanspruchs sei eine langjährige Forderung der Interessengemeinschaft.