Start Corona
NEUES GESETZ

Gilt die Impfpflicht auch für bosnische, kroatische und serbische Staatsbürger?

(FOTO: iStockphotos)

Anfang Februar tritt die österreichweite Impfpflicht in Kraft. Wen betrifft sie jedoch genau und sind ausländische Staatsbürger ausgenommen?

Wie auf der gestrigen Pressekonferenz bekannt gegeben wurde, gilt die erste Phase bis Mitte März, in welcher die Menschen dazu ermutigt werden, sich impfen zu lassen. Danach beginnen die Kontrollen und auch Strafen bei Missachtung werden dann ausgestellt.

Für wen gilt die Impfpflicht?
Die Impfpflicht gilt für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Man verpflichtet, den Impfstatus vorzuweisen, der alle Dosen von Impfstoffen umfasst, die zuvor als notwendig festgelegt wurden. Impfabstände müssen gesetzlich eingehalten werden.

Da im Gesetz ausdrücklich festgelegt ist, dass alle Personen, die in Österreich wohnhaft sind, die Impfpflicht erfüllen müssen, bedeutet das, dass die Staatbürgerschaft keine Rolle spielt – ergo müssen alle Volljährigen mit einem serbischen, bosnisch-herzegowinischen oder anderem Pass geimpft sein.

Wer sind die Ausnahmen von der Impfpflicht?

Von der Impfpflicht sind folgende Bevölkerungsgruppen ausgenommen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren; Schwangere Frau; Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (mögliche Gründe können Allergien, Organtransplantationen oder Autoimmunerkrankungen sein. Ausnahmen sind im Einzelfall bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen möglich).
  • Personen, die an Coronavirus erkrankt sind (diese Befreiung gilt für 180 Tage ab einem positiven Test)