Ein Urteil, ein Rücktritt – und ein Nachfolger, der mit Applaus empfangen wird. Bei der ÖVP überschlagen sich die Ereignisse.
Der Führungswechsel an der Spitze des ÖVP-Parlamentsklubs ist am Dienstag offiziell vollzogen worden. In einer Fraktionssitzung wählten die Abgeordneten den steirischen Mandatar Ernst Gödl einstimmig zum neuen Klubobmann. Dass die Entscheidung in diese Richtung fallen würde, hatte sich bereits am Morgen abgezeichnet: Als Gödl gemeinsam mit seinem Vorgänger August Wöginger eintraf, wurde er mit anhaltendem Applaus empfangen. Beide flankierten Parteichef Christian Stocker – ein symbolisches Bild, das Geschlossenheit signalisieren sollte.
Wöginger hatte am Montag in Linz seinen Rücktritt bekanntgegeben, nachdem er in erster Instanz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt worden war – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Künftig wolle er sich auf seine Tätigkeit als Sozialsprecher im Nationalrat konzentrieren. Den Schritt begründete er damit, dass das Verfahren ihn stark belaste und das Amt des Klubobmanns volle Aufmerksamkeit erfordere.
Wögingers Urteil
Gegen das Urteil – sieben Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe – kündigte er Rechtsmittel an. In zweiter Instanz rechne er mit einem Freispruch.
Der Prozess, der sich über 14 Verhandlungstage erstreckte, drehte sich um den Vorwurf, im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven einen Vorstandsposten im Finanzamt Braunau am Inn verschafft zu haben. Wöginger soll dabei gemeinsam mit dem damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf das Besetzungsverfahren genommen haben. Zwei mitangeklagte Finanzbeamte, die in der zuständigen Hearingkommission saßen, wurden ebenfalls – ebenfalls nicht rechtskräftig – schuldig gesprochen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, die fachliche Eignung der Bewerber in der Kommission nicht ernsthaft geprüft zu haben. Alle drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Wögingers Verteidiger meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an; zusätzlich legte der Anwalt der Privatbeteiligten Christa Scharf Berufung ein, nachdem diese für weitergehende Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden war.
„Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich gesagt, was ich getan und auch was ich nicht getan habe. Ich habe Thomas Schmid sicher nicht gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen soll“, beteuerte Wöginger nach der Urteilsverkündung. „Der Einzige, der hier vor Gericht das Gegenteil behauptet hat“, sei Schmid, und dieser habe die Unwahrheit gesagt, so Wöginger.
Die politischen Reaktionen auf das Urteil fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. ÖVP-Chef und Bundeskanzler Christian Stocker bezeichnete es als „hartes Urteil“. Die SPÖ erklärte, das Gerichtsurteil sei zu akzeptieren, alles Weitere sei eine interne Angelegenheit des ÖVP-Klubs. NEOS wertete den Rücktritt als Klubchef als notwendigen Schritt, die FPÖ sah im Urteil eine Bestätigung für das, was sie als „System ÖVP“ bezeichnet. Auch die Grünen übten Kritik an der Volkspartei.
Neben der bedingten Haftstrafe von jeweils sieben Monaten umfasst das Urteil auch unbedingte Geldstrafen: Für Wöginger wurden 43.200 Euro festgesetzt, für die beiden Mitangeklagten 33.840 beziehungsweise 22.680 Euro. Die beiden Beamten wurden darüber hinaus wegen falscher Beweisaussage verurteilt. Richterin Melanie Halbig hielt in ihrer Urteilsbegründung fest, das Verhalten der Angeklagten habe das Vertrauen in staatliche Institutionen beschädigt. Als mildernde Umstände wertete sie den ansonsten ordentlichen Lebenswandel der Verurteilten, den langen Zeitraum seit der Tat sowie ihr seitheriges Wohlverhalten.
Schmids Aussagen
Schmid belastete Wöginger als Zeuge erheblich. Wöginger bestand auf seiner Unschuld, räumte jedoch ein: „Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun.“ Er habe lediglich ein Bürgeranliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet, ohne auf die Postenbesetzung Einfluss nehmen zu wollen.
Die unterlegene Bewerberin Christa Scharf, eine langjährige Finanzbeamtin, die das Finanzamt bereits interimistisch geleitet hatte und nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 als „erheblich höher“ qualifiziert galt, wollte ihre Niederlage nicht unkommentiert hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihr damals eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen.
Eine erste Verhandlung im Oktober war noch ohne Schuldspruch geblieben: Das Verfahren endete mit einer Diversion und Geldstrafen. Der öffentliche Aufschrei war groß, denn obwohl Wöginger vor Gericht Reue zeigte und Verantwortung übernahm – beides Voraussetzung für eine Diversion –, klangen seine anschließenden öffentlichen Aussagen anders. Auch der Kurs der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verlief nicht geradlinig: Sie hatte der Diversion zunächst zugestimmt, nachdem sie von einem „absoluten Grenzfall“ für deren Anwendbarkeit ausgegangen war. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien erteilte ihr jedoch nach Genehmigung durch das Justizministerium die Weisung, Beschwerde gegen die Diversion einzulegen.
Wögingers Verteidiger Roheregger versuchte vor Gericht, Zweifel an der Glaubwürdigkeit Schmids zu säen. In der Folge schaltete sich Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz ein und brachte eine Sachverhaltsdarstellung gegen Schmid ein.
Die Staatsanwaltschaft Linz nahm daraufhin Ermittlungen auf, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erklärte sich für nicht zuständig – die Sache liegt nun bei der Generalprokuratur.