Als 17-Jährige reiste sie zum IS nach Syrien, heiratete zwei Kämpfer und landete schließlich im Internierungslager. Nun steht die Salzburgerin vor Gericht.
Die 28-jährige IS-Rückkehrerin Maria G. muss sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Salzburg wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation verantworten. Die im März 2025 nach Österreich zurückgeholte Salzburgerin war laut Anklage Mitglied des „Islamischen Staates“ (IS). Nach ihrer Konversion zum Islam im Jahr 2013 hatte sie in Online-Foren einen deutschen IS-Kämpfer kennengelernt und nach muslimischem Ritus geheiratet. Ende Juni 2014 reiste die damals 17-Jährige über die Türkei nach Syrien aus.
Die rechtliche Grundlage der Anklage bilden die §§ 278b und 278a des Strafgesetzbuchs, die Beteiligung an terroristischen und kriminellen Vereinigungen unter Strafe stellen. Da Maria G. zum Zeitpunkt der Ausreise minderjährig war, greift das Jugendgerichtsgesetz, das bei unter 18-Jährigen grundsätzlich mildere Strafen vorsieht. Nach österreichischer Rechtsprechung können jedoch auch bei Jugendstrafsachen terroristische Vereinigungen mit erheblichen Haftstrafen geahndet werden.
In den vom IS kontrollierten Gebieten Syriens lebte die junge Frau mehrere Jahre. Nach der Trennung von ihrem ersten Ehemann heiratete sie einen weiteren IS-Kämpfer, mit dem sie zwei Kinder bekam. Die Terrororganisation unterstützte sie finanziell und mit Lebensmitteln. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft ihr vor, durch ihre Anwesenheit die Kampfmoral ihrer Ehemänner gestärkt und deren Loyalität zum IS gefördert zu haben. Zudem habe sie wissentlich zur Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates beigetragen.
Zeit in Gefangenschaft
Nach dem Tod ihres zweiten Ehemanns bei Kampfhandlungen geriet Maria G. 2019 in Gefangenschaft. Ab September 2020 war sie mit ihren beiden Söhnen im nordsyrischen Internierungslager Roj untergebracht. Ihre Familie bemühte sich seither um ihre Rückkehr nach Österreich. Das Außenministerium wollte zunächst nur die minderjährigen Kinder zurückholen, was die Mutter jedoch ablehnte. Im Herbst 2024 ordnete schließlich das Bundesverwaltungsgericht die Rückführung der gesamten Familie an.
Das Rückführungsverfahren war langwierig und rechtlich umstritten. Österreich hat seit 2019 nur wenige IS-Rückkehrer aufgenommen, meist unter strengen Auflagen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts basierte auf dem Grundrecht auf Familienleben und der staatlichen Schutzpflicht gegenüber den österreichischen Staatsbürgern, insbesondere den minderjährigen Kindern.
Seit ihrer Rückkehr am 1. März 2025 befindet sich Maria G. auf freiem Fuß. Sie bestreitet laut Staatsanwaltschaft, bei ihrer Ausreise gewusst zu haben, dass der IS als Terrororganisation eingestuft war.
Anwältin zur Verteidigung
„Die Anklage basiert auf den äußerst umfangreichen Beschuldigtenvernehmungen und ist keine Überraschung“, erklärte ihre Verteidigerin Doris Hawelka gegenüber der APA. „Sie wird sich geständig verantworten.“ Seit ihrer Rückkehr habe G. „alles getan, um gute Voraussetzungen für ihr weiteres Leben zu schaffen“. Welche konkreten Maßnahmen dies umfasste, wollte die Anwältin vor dem Prozess nicht präzisieren.
„Sie ist sich jedoch bewusst, dass die Ausreise nach Syrien der größte Fehler ihres Lebens war. Sie hat in einer gewissen Weise auch den Preis dafür bezahlt.“ Die Strafverteidigerin betonte: „Im Vergleich mit den gut fünf Jahren im Internierungscamp, ist jede Haftanstalt in Österreich ein 5-Sterne-Hotel.“
Die bisher unbescholtene Angeklagte steht vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen, da sie zum Tatzeitpunkt zwischen 17 und 22 Jahre alt war. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bei Jugendstrafsachen können Gerichte jedoch besondere Milderungsgründe berücksichtigen, insbesondere die Unreife zum Tatzeitpunkt und die bereits verbüßte Zeit in Gefangenschaft.
In ähnlichen Fällen zeigt sich die österreichische Justiz durchaus zur Milde bereit: Eine vergleichbare IS-Rückkehrerin aus Wien, die gemeinsam mit Maria G. zurückgeholt wurde, erhielt im April eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Seit 2019 wurden in Österreich insgesamt acht IS-Rückkehrer verurteilt, die Strafen lagen zwischen 18 Monaten auf Bewährung und fünf Jahren unbedingter Haft.