Start News Chronik
GRAUSAME BLUTTAT

Großes Aufsehen: „Bierwirt“ könnte nur drei Jahre Haft bekommen

LANDESGERICHT_BIERWIRT
(FOTOS: Google Maps/ zVg.)

Der „Bierwirt“ soll am Donnerstagabend seine Ex-Freundin brutal ermordet haben. Bei einer Verurteilung, soll es nun zur Empörung gekommen sein. Den Tatverdächtigen könnten nur drei Jahre Haft drohen.

Am vergangenen Donnerstag soll der 42-jahrige Tatverdächtige in Wien-Brigittenau in einem Gemeindebau seine Ex-Lebensgefährtin erschossen haben. Der „Bierwirt“ befindet sich derzeit in U-Haft – für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Für großen Aufreger sorgt jetzt ein Bericht, denn dem Tatverdächtigen könnte im Falle einer Verurteilung „nur“ drei Jahre Gefängnis drohen. Das könnte daran liegen, dass der Tatverdächtige „im Zustand voller Berauschung“ war, so die „Presse“.

Zwar kann die Haftstrafe bei einer Mordverurteilung lebenslänglich heißen, aber ob der 42-Jährige sich wegen Mordes vor Gericht verantworten werden müsse, sei noch unklar, heißt es weiter. Bei einer „Rauschtat“ schließt ein „Zustand voller Berauschung“ eine Schuldfähigkeit aus. Angenommen wird dies bei einem Blutalkoholgehalt von über drei Promille – die auch der Tatverdächtige bei der Verhaftung aufgezeigt haben soll. Eine Alkoholgrenze, die fixiert ist, gibt es nicht.

Mehrere Punkte seien zu berücksichtigen, denn könnte der „Bierwirt“ im Falle eines Prozesses nicht wegen Mordes bis zu lebenslang verurteilt werden, sondern nach Paragraf 287 Strafgesetzbuch „nur“ maximal drei Jahre. Im Verfahren sind mehrere Punkte ausschlaggebend. Der wichtigste Faktor ist, dass nachgeprüft werden muss, ob der Tatverdächtige sich vor oder nach der brutalen Tat so stark alkoholisiert hatte, dass der 42-Jährige bei der Festnahme vor den Polizisten kollabierte.

Sollte er tatsächlich vor der Tat so betrunken gewesen sein, so sei es auch ausschlaggebend, ob er sich bewusst bis zur Zurechnungsunfähigkeit betrunken habe, „um sich dann als eigenes Werkzeug zu verwenden“, schreibt die „Presse“. Das bedeutet: Sollte er bewusst so stark getrunken haben, um seine Ex-Freundin zu erschießen, käme trotzdem eine lebenslange Haftstrafe in Frage.