Drei junge Männer wurden wegen sexuellen Missbrauchs an einer 19-jährigen Frau in Barcelona im Jahr 2019 zu Haftstrafen von 24 bis 36 Monaten verurteilt, wobei eine teilweise Bewährung möglich ist. Der Fall könnte jedoch noch nicht abgeschlossen sein, da sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit haben, Berufung einzulegen.
Die damals 19-jährige Frau reiste Ende Dezember 2019 nach Barcelona, um dort mit Freundinnen Silvester zu feiern. Im bekannten Nachtclub Shoko trafen sie auf junge Fußballer aus ihrer Heimatstadt Freiburg. Im Laufe des Abends fühlte sich Aïcha unwohl und wurde von einem der Fußballer, mit dem sie zuvor eine sexuelle Beziehung hatte, in sein nahegelegenes Hotelzimmer begleitet. Was danach geschah, kann sie sich nicht mehr erinnern.
Nackt und umgeben von Männern
Sie erwachte erst am nächsten Nachmittag und fand sich nackt in seinem Bett wieder, neben ihr ein weiterer Fußballspieler und ein Unbekannter. Einige Wochen nach ihrer Rückkehr nach Freiburg hörte sie Gerüchte, dass sie mit mehreren der Fußballer geschlafen habe. Daraufhin erstattete sie Anzeige bei der Polizei.
Ermittlungen laufen noch
Die Behörden konnten anhand von Nachrichten, Fotos und Videos die Ereignisse der Nacht teilweise rekonstruieren. Laut den Ermittlungen verging er sich an der bewusstlosen Frau, während ein weiterer Fußballspieler Fotos und Videos von der Tat machte. Später übernahmen zwei weitere Fußballspieler, die sich im Zimmer nebenan aufhielten. Als das Opfer Stunden später erwachte, erzählte ihr einer der Männer, dass er ihr etwas ins Glas gemischt habe.
Gerichtsverhandlung und Anklage
Die Staatsanwältin Stéphanie Amara klagte die drei Männer an und forderte zwischen vier und fünf Jahren Gefängnis sowie die Ausweisung der ausländischen Täter. „Ihr habt euch das Opfer zugespielt wie einen Ball auf dem Fußballfeld“, sagte sie vor Gericht. Die Verteidiger der Angeklagten argumentierten jedoch, dass Aïcha eine „sexuell ungezügelte“ Frau sei und aktiv mitgemacht habe.
Haftstrafen und Entschädigung
Die drei Männer wurden zu Haftstrafen zwischen 24 und 36 Monaten mit teilweiser Bewährung verurteilt. Sie müssen jedoch nicht ausgewiesen werden und sind verpflichtet, Aïcha eine Entschädigung von 18.000 Franken (rund 18.687 Euro) zu zahlen. „Sie hatten nicht damit gerechnet, eine Gefängnisstrafe absitzen zu müssen“, sagte einer der Verteidiger gegenüber „20 Minutes“. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwältin könnten Berufung einlegen. Die Staatsanwältin wartet noch auf das schriftliche Urteil und äußert Unverständnis über die „milden“ Strafen.
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