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GRAUSAME TAT

Gulasch aus Leiche gekocht: Jetzt muss sich der Täter vor Gericht verantworten!

„Körperlich und seelisch verkrüppelt“

Astrid Wagner, die Verteidigerin des Angeklagten, stellte ihren Mandanten als Opfer seiner Vergangenheit dar. Er hätte eine lieblose Kindheit gehabt und mehr als 30 Jahre im Gefängnis verbracht, wodurch er seelisch und körperlich verkrüppelt sei. Sie versuchte seine guten Seiten aufzuzeigen, indem sie behauptete er sei „hilfsbereit und mitfühlend“. Die Verteidigerin betonte seinen Familiensinn und meinte, dass dieser besonders bei seinen Enkelkindern durchkäme. Auf die spätere Frage wie viele er habe, antwortete der Angeklagte „Sechs oder acht, so genau weiß ich das nicht.“

Alfred U. berichtete über den Tod seiner Mutter und darüber, dass seine Freundin psychisch instabil gewesen sein soll und stationär zum Alkoholentzug aufgenommen wurde. Damals sprach er dann sein Opfer, die Geheimprostituierte, am Westbahnhof an. Vereinbart hatten die beiden „Schmusen und Busenkuscheln für 50 Euro“, so der Täter.

Bei ihm zu Hause angekommen habe die Frau weitere 50 Euro für die ausgemachten Zärtlichkeiten verlangt und fing an zu schreien. Da der 64-Jährige in Panik geriet fing er an die Frau zu würgen, kurz ließ er von ihr ab, aber als sie daraufhin wieder losschrie, griff er ihr wieder um die Kehle und erwürgte das 28-jährige Opfer schließlich.

Gulasch aus Leichenteilen

„Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut, aber ich wollte nicht ins Gefängnis“, so der Angeklagte. Daher zerstückelte er die Leiche in seiner Badewanne und verpackte die einzelnen Teile in Müllsäcke. Mit diesen fuhr er zu seiner Hütte am Neusiedler See und wollte sie im Wasser versenken. Als er aber merkte, dass er eines der Päckchen vergessen hatte, hat er das Menschenfleisch faschiert und ein Gulasch gekocht. Er habe sich gedacht, „vielleicht koste ich das einmal“.

Mit Hilfe von Leichenspürhunden, die bei der Hütte am See anschlugen und den DNA-Spuren im Badezimmer waren die Beweise so erdrückend, dass Alfred U. die Tat gestand. Es wird derzeit noch gegen ihn ermittelt, da er ebenfalls unter Verdacht steht 1993 eine Prostituierte getötet zu haben.

Alfred U. wurde zu lebenslanger Haft und Einweisung verurteilt, da der Schuldspruch der Geschworenen in allen Punkten einstimmig war. Richterin Christina Salzborn bestätigt, dass aufgrund der Vorbelastung und des Brutalitätsgrades, keine andere Strafe als lebenslange Haft möglich sei. Die Unterbringung sei wegen der Persönlichkeitsstörung notwendig.

Dennoch meldete der Beschuldigte, nach Beratung mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner, gegen die Strafhöhe und den Privatbeteiligtenzuspruch an die Verwandten seines Opfers. Wagner beantragte zudem eine Überstellung in den Strafvollzug.