Strengere Regeln, neue Erleichterungen, längere Fristen: Österreichs Führerscheingesetz wird grundlegend reformiert.
Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung beim Schummeln ertappt wird, muss künftig deutlich länger warten, bevor er einen neuen Anlauf nehmen darf: Die Sperrfrist wird von bisher neun auf 18 Monate verdoppelt. Diese Regelung ist Teil der Novelle des Führerscheingesetzes, die der Ministerrat am Dienstag beschlossen hat. Das Gesetzespaket geht nun ins Parlament und soll mit 1. September in Kraft treten.
Erleichterungen für Betroffene
Die Novelle enthält darüber hinaus mehrere Erleichterungen für Betroffene. Wer einen Führerschein aus einem Drittstaat umschreiben lassen möchte, darf künftig mit einer behördlichen Bestätigung bis zu sechs Monate nach der Wohnsitzanmeldung weiterhin am Steuer sitzen – eine Möglichkeit, die bisher nicht vorgesehen war. Zudem gilt bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins die polizeiliche Anzeige ab sofort acht statt wie bisher vier Wochen als vorläufiger Ersatz – allerdings ausschließlich innerhalb Österreichs.
Ebenfalls neu ist eine eigene Verwaltungsstrafe für jene Personen, die Prüfungsbetrug beim Führerschein organisieren oder aktiv ermöglichen. Werden die Hintermänner ausgeforscht, drohen ihnen entsprechende Konsequenzen. Wer die theoretische oder praktische Prüfung nicht beim ersten Versuch besteht, kann künftig bereits nach zwölf Tagen erneut antreten – bisher galt eine Wartefrist von zwei Wochen.
Auch der internationale Führerschein erfährt eine Anpassung: Seine Gültigkeitsdauer wird von einem auf drei Jahre verlängert.
Neuerungen für Lkw-Lenker
Für Lenker von Lkw und Bussen bringt die Novelle ebenfalls Neuerungen. Die Führerscheine der Klassen C und D samt Anhänger werden ab dem 60. Lebensjahr künftig für fünf statt bisher zwei Jahre verlängert. In Österreich sind rund 51.400 Personen betroffen, die zu ihrem 60. Geburtstag einen Schein der Klasse C und/oder D besitzen.
Das Verkehrsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf die Unfallstatistik: Lenker der Klasse C ab 60 Jahren sind deutlich seltener in Unfälle verwickelt – ein Umstand, der wohl auch damit zusammenhängt, dass viele Berufskraftfahrer mit dem Pensionsantritt das Steuer endgültig aus der Hand legen.
Im Jahr 2023 waren 222 Lkw-Lenker zwischen 50 und 59 Jahren in Unfälle verwickelt, in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen sank diese Zahl auf 63, bei den über 70-Jährigen waren es lediglich acht. Die Verlängerung des Führerscheins schlägt mit 46 Euro zu Buche – 30 Euro für das ärztliche Gutachten sowie 16 Euro Kostenersatz.