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Verbraucherrecht

Hammer-Urteil des OGH: So bekommen nicht nur Balkanurlauber jetzt ihr Geld zurück

Hammer-Urteil des OGH: So bekommen nicht nur Balkanurlauber jetzt ihr Geld zurück
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Kreditkartennutzer aufgepasst: Nach einer erfolgreichen AK-Klage muss card complete unzulässige Gebühren für Auslandszahlungen zurückerstatten. Die Doppelverrechnung verstieß gegen geltendes Recht.

Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer muss die Kreditkartenfirma card complete zu Unrecht kassierte Bearbeitungsentgelte für Fremdwährungstransaktionen zurückzahlen. Betroffen sind alle Kundinnen und Kunden, die im Ausland – etwa in Serbien, Bosnien oder Montenegro – mit Karte bezahlt oder Bargeld behoben haben. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass diese Form der Doppelverrechnung gegen das Transparenzgebot verstößt. Die Rückzahlung gilt auch für bereits gekündigte Verträge.

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Anspruchsberechtigte können ihre Forderungen bis zum 1. August 2026 über ein Online-Formular auf der Unternehmenswebsite oder schriftlich per Post geltend machen. Bei aktiven Vertragsbeziehungen erfolgt die Gutschrift direkt auf das Kartenkonto oder per Überweisung auf ein anzugebendes Girokonto. Card complete behält sich vor, bei offenen Zahlungen den Erstattungsbetrag mit bestehenden Forderungen zu verrechnen.

Unzulässige Doppelbelastung

Gegenstand der AK-Klage war die Praxis des Unternehmens, bei Fremdwährungstransaktionen sowohl ein Bearbeitungsentgelt von typischerweise 1,65 Prozent des Zahlungsbetrags als auch versteckte Abschläge vom Referenzwechselkurs zu berechnen. Diese Doppelbelastung wurde bei Visa- und Mastercard-Produkten ab August 2018 und bei Diners Club bereits ab März 2015 angewandt.

Branchenweite Auswirkungen

Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, da ähnliche Gebührenmodelle auch bei anderen Kreditkartenunternehmen üblich sind. Verbraucher anderer Anbieter können ebenfalls Rückforderungen stellen. Die Arbeiterkammer unterstützt Betroffene mit einem Musterbrief für die Rückforderung der unzulässigen Entgelte.

Bei erfolgreicher Rückerstattung erhalten die Kunden eine detaillierte Aufstellung des erstatteten Betrags. Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen auf der Firmenwebsite zur Verfügung.

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KO KOSMO-Redaktion
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