Österreichs neue Schulverordnung untersagt Handys im Schulalltag, erlaubt aber individuelle Lösungen. Lehrer können Handys zu Lernzwecken nutzen.
In Österreich sorgt eine neue Verordnung zur Handynutzung an Schulen für Klarheit und eröffnet zugleich Raum für individuelle Anpassungen durch die Schulpartner, bestehend aus Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen. Zentrales Element der Regelung ist das generelle Verbot von Handys während des gesamten Schulaufenthalts und bei Schulveranstaltungen. Jedoch dürfen Lehrerinnen und Lehrer den Einsatz von Mobiltelefonen zu Lernzwecken im Unterricht genehmigen. Diese Möglichkeit bestand bereits im Rahmen der Schulautonomie, die von den meisten Schulen genutzt wurde.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den NEOS hebt hervor, dass die Verordnung die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützen soll. Er wünscht sich lebendigere Pausen, in denen soziale Kompetenzen gefördert und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder verbessert werden. Wiederkehr betont, dass dies durch das Verbot von Handys erreicht werden kann, wobei deren Nutzung nur aus pädagogischen Gründen im Unterricht erfolgen sollte. Die schulautonomen Regelungen bleiben bestehen, solange sie der neuen Verordnung nicht widersprechen.
⇢ Handy-Verbot an Schulen: Neue Regelung erlaubt „individuelle Lösungen“
Neue Verordnung
Vor Wiederkehrs Amtsantritt hatte das Bildungsministerium noch betont, dass die Handynutzung in den Bereich der Schulautonomie fällt und eine ministerielle oder landesweite Vorgabe nicht möglich sei. Nun erlaubt die Verordnung, dass Schulpartner „vom Grundsatz abweichende alters- und sachgerechte Lösungen“ finden können. So könnten Schulen beispielsweise in der Mittagspause in der Freizeitzone die Handynutzung erlauben.
Für mehrtägige Unternehmungen wie Sportwochen sieht die Verordnung vor, dass altersgerechte Nutzungsmöglichkeiten bestehen, etwa durch festgelegte Zeitfenster zur Kommunikation mit den Eltern. Lehrer können zudem Handys für Digitale Grundbildung, Workshops zur Sicherheit im Netz oder zur Nutzung digitaler Werkzeuge im Unterricht erlauben. Auch der digitale Schülerausweis oder digitale Karten können bei längeren Schulveranstaltungen genutzt werden.
Individuelle Regelungen
Ab der 9. Schulstufe sind individuelle Regelungen für Klassen oder einzelne Schüler möglich. So könnte in der A-Klasse die Handynutzung untersagt sein, während sie in der B-Klasse erlaubt ist, wenn es keine Probleme gibt. Fixe Ausnahmen bestehen für Schüler, die das Handy aus medizinischen Gründen benötigen, beispielsweise für eine Blutzuckermessungs-App.
Die Verantwortung für die Sicherheit der digitalen Endgeräte liegt bei den Schülerinnen und Schülern selbst. Ein Spind wird als sichere Verwahrung empfohlen, während das unbeaufsichtigte Zurücklassen in der Schultasche nicht ausreicht. Bei Regelverstößen kann das Lehrpersonal die Geräte bis zum Ende des Schultags einziehen.
Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten wie Mobbing oder unangemessenen Inhalten, sollen die Erziehungsberechtigten das Handy zurückerhalten.
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