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Handygebühren steigen – auch die Roaminggebühren?

istock/Kerkez
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Die Arbeiterkammer (AK) sagt eine erhebliche Preissteigerung bei Handygebühren voraus. Ein Ergebnis der Inflation.

Die Teuerungen machen wohl auch nicht vor den Handygebühren halt. Aufgrund der Wertsicherungs- und Indexanpassungsklausel sind die Preise in die höhe geschossen. Nun soll es auch die Mobilfunkbranche treffen. Die AK rechnet daher ab kommenden Jahr mit erheblichen Preissteigerungen bei Grund- und Servicegebühren. Eine Analyse der AK zeigt, dass die Handyverträge der größten Anbieter wie A1, Drei und Magenta bestimmte Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln beinhalten.

Roaming ab nächstem Urlaub unerschwinglich?

Einmal im Urlaub ein Foto vom Strand verschickt, kann das – bei falschen Telefoneinstellungen – auch in die Kostenfalle führen. Nicht selten sah früher die Handyrechnung nach dem Urlaub so aus, als hätte das Mobilgerät ein eigenes Hotelzimmer benötigt. Doch seit dem 01. Juli ist eine neue EU-Roamingverordnung in Kraft getreten. Somit können Mobilfunknutzer weiterhin Roaming zu Inlandspreisen nutzen. Und das die nächsten zehn Jahre. „Mit der neuen Roaming-Verordnung ist sichergestellt, dass die Nutzung von Mobilfunk-Diensten bei Reisen in andere EU-Staaten auch über Juni 2022 hinaus für weitere 10 Jahre ohne zusätzliche Kosten möglich ist.„, so das Bundeskanzleramt. Die Roamingverordnung gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Quelle: AK Pressetext