Ein pensionierter Arzt nutzte das Vertrauen eines besonders schutzbedürftigen Kindes aus. Nun steht das Urteil fest – mit verschärften Bedingungen.
Ein 74-jähriger ehemaliger Mediziner wurde am Dienstag für die Vergewaltigung eines Jungen mit Down-Syndrom schuldig gesprochen. Das Berufungsgericht in Lüttich verhängte eine fünfjährige Gefängnisstrafe, wobei ein Drittel zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Übergriffe ereigneten sich laut Medienberichten im Frühjahr und Frühsommer 2021.
Das Kind berichtete während der Verhandlung von zwei Vorfällen. Während es einen der Übergriffe nicht präzise beschreiben konnte, schilderte es den anderen mit genauen Details: Nach sportlichen Aktivitäten sei es im Haus des damaligen Hausarztes während eines gemeinsamen Duschvorgangs zum Missbrauch gekommen.
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Widersprüchliche Aussagen
Der Beschuldigte wies die Anschuldigungen des Kindes zurück, konnte jedoch mit seinen Aussagen nicht überzeugen. Seine Erklärungen für die gemeinsame Duschsituation mit dem Jungen waren widersprüchlich. Eine medizinische Untersuchung bestätigte beim Opfer körperliche Spuren, die auf sexuellen Missbrauch hindeuteten.
Ein psychologisches Gutachten zum ehemaligen Allgemeinmediziner aus Lüttich ergab eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur mit ausgeprägtem Selbstwertgefühl.
Verschärftes Urteil
Im ursprünglichen Verfahren Ende September hatte das Gericht den früheren Hausarzt zu fünf Jahren Haft verurteilt und zwei Drittel davon zur Bewährung ausgesetzt. Das Berufungsgericht bestätigte nun zwar das Strafmaß von fünf Jahren, reduzierte jedoch den Bewährungsanteil auf ein Drittel.
Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit des Opfers sechs Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Die Verteidigung des pensionierten Mediziners plädierte hingegen auf Freispruch oder eine vollständige Bewährungsstrafe.